Zum Inhalt springen

«Schlauer i d'Wuche» Wann darf ich am Bahnübergang losfahren?

Wer eine rot blinkende Ampel überfährt, muss mit einer Busse von 250 Franken rechnen.

Wer Auto fährt, kennt das: Die Kolonne vor dem Bahnübergang wartet ungeduldig, bis Zug oder Tram durch sind und sich die Schranken wieder öffnen. Doch wann darf man eigentlich losfahren?

Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» ist verwirrt: Er habe noch gelernt, dass man warten müsse, bis die Barriere ganz oben und das Blinklicht erloschen sei: «In letzter Zeit ist mir aber schon mehrmals aufgefallen, dass bei Bahnübergängen das Wechselblinklicht erlischt, sobald sich die Schranke öffnet. Darf ich dann losfahren, sobald ich mit meinem Fahrzeug unter der sich öffnenden Schranke hindurchpasse? Das Wechselblinklicht leuchtet ja dann nicht mehr.»

Seit 2006 kein Nachblinken mehr

Der Mann hat recht: Tatsächlich gelten seit 2006 neue Bestimmungen für den Bau oder Umbau von Bahnübergängen. Gemäss diesen ist auf das sogenannte Nachblinken zu verzichten – sobald sich eine Schranke zu öffnen beginnt, erlischt auch das Wechselblinklicht. Das Bundesamt für Verkehr sagt dazu, der Grund liege darin, dass ein rot blinkendes Signal «Halt» bedeute: «Eine sich öffnende Schranke wird von den Verkehrsteilnehmenden hingegen als Zeichen für freie Fahrt wahrgenommen.» 

«Espresso Aha!»

Box aufklappen Box zuklappen

Jeden Montag beantwortet «Espresso» in der Rubrik «Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Stellen Sie sie !

Der Verzicht auf das Nachblinken soll die wichtige Bedeutung des Rotlichts als Haltezeichen bewahren. Man habe jedoch keine Übersicht darüber, welche Anlagen noch nachblinken und welche nicht. Die Umrüstung liege in der Verantwortung der Bahnunternehmen. Wichtig sei – so das Bundesamt für Verkehr – dass die Verkehrsteilnehmenden das rote Blinklicht dem Schliessen der Bahnschranken beachten und einhalten würden.

Das Überfahren eines Rotlichts kann eine Busse von 250 Franken nach sich ziehen. Da würde schnell ein Tausender zusammenkommen, wenn auf beiden Seiten kontrolliert würde!
Autor: Bruno Schlegel Vorstandsmitglied des Schweizerischen Fahrlehrenden Verbandes

Auch Fahrlehrer Bruno Schlegel kennt die Unterschiede an den Bahnübergängen: «In unserem Schulungsgebiet haben wir Bahnübergänge, bei denen das Blinklicht erlischt, sobald der Zug vorbeigefahren ist – es gibt aber auch noch jene, bei denen das Blinken erst aufhört, wenn die Schranke ganz oben ist.»

Als Vorstandsmitglied des Schweizerischen Fahrlehrerinnen- und Fahrlehrer-Verbandes rät Bruno Schlegel dringend dazu, erst loszufahren, wenn die blinkende Ampel erloschen ist: «Denn das Überfahren eines Rotlichts kann eine Busse von 250 Franken nach sich ziehen.» Aber es falle auch ihm auf, dass relativ viele sich nicht an diese Regel halten würden: «Oft fahren pro Seite mindestens zwei Fahrzeuge durch, obwohl die Ampel noch blinkt. Da würde schnell ein Tausender zusammenkommen, wenn auf beiden Seiten kontrolliert würde!»

Espresso, 26.6.2023, 8:13 Uhr

Meistgelesene Artikel