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Rechtsfrage: «Wer bezahlt Wegspesen zum Vorstellungsgespräch?»
Aus Espresso vom 10.10.2019. Bild: Keystone
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Vorstellungsgespräch «Wer bezahlt die Wegspesen zum Vorstellungsgespräch?»

Wer für seinen Arbeitgeber herumreisen muss, kann die Reisekosten auf die Spesenrechnung setzten. Wie ist es aber, wenn man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen ist? «Espresso» sagt, ob Stellensuchende Spesen fürs Vorstellungsgespräch zurückverlangen können.

Stellensuchende wissen, wie viel Aufwand mit dem Schreiben von Bewerbungen verbunden ist. Wird man schliesslich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, kommen noch die Fahrspesen hinzu. Je nachdem, wie intensiv die Stellensuche ist, gehen solche Aufwendungen ins Geld.

«Können Stellensuchende Reisespesen verlangen?», möchte deshalb eine betroffene Frau vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.

Wer die Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch zu tragen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Rechtlich gesehen ist eine Bewerbung ein unverbindliches Angebot, eine Offerte. Ein Arbeitnehmer bietet einem potentiellen Arbeitgeber seine Arbeitskraft an.

«Unverbindlich» bedeutet nicht automatisch «gratis»

Zum Vergleich: Bei Offerten von Handwerkern gilt, dass diese nicht automatisch gratis sind. Wenn für den Handwerker mit einer Offerte ein besonderer Aufwand verbunden ist, so kann er eine Entschädigung verlangen. Allerdings muss er seinen Kunden vorab darüber informieren.

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Vor diesem Hintergrund könnte man argumentieren, dass ein Arbeitgeber unter Umständen für Reisekosten aufkommen muss, wenn er einen Bewerber zum Gespräch bittet.

Laut Gericht müssen Spesen ausdrücklich vereinbart werden

Arbeitsrechtsspezialisten sind allerdings der Meinung, Kandidaten hätten nur dann Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart worden sei oder wenn sich ein Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren treuwidrig verhält.

Entscheide des Bundesgerichts zu diesem Thema gibt es keine. In einem ähnlich gelagerten Fall entschied das Bundesgericht allerdings gegen einen Angestellten. Dieser verhandelte während vier Monaten mit einem potenziellen Arbeitgeber und machte Auslagen im Hinblick auf die in Frage stehende Anstellung.

Der Arbeitgeber stellte den Kandidaten schliesslich nicht ein. Dieser klagte und verlangte eine Entschädigung für seine Auslagen. In einem Bewerbungsverfahren hätten beide Seiten das Recht, sich bis zum Vertragsschluss zurückzuziehen, urteilte das Bundesgericht. Ein Anspruch auf Entschädigung bestehe deshalb nicht.

Manche Unternehmen bezahlen Spesen freiwillig

Vor diesem Hintergrund ist klar: Spesen für eine Bewerbung, zum Beispiel für Material, Bekleidung oder Reisespesen zu einem Vorstellungsgespräch gehen zu Lasten der Kandidatinnen und Kandidaten. Es gibt Unternehmen, die sich in solchen Situationen freiwillig an Reise- oder Verpflegungsspesen beteiligen. Vor allem dort, wo Personalknappheit herrscht und Kandidaten von weit anreisen.

Je nach Situation kann es sinnvoll sein, den potenziellen Arbeitgeber bei der Terminvereinbarung auf die damit verbundenen Kosten hinzuweisen und sich nach der Firmenpraxis zu erkundigen. Fragen kostet schliesslich nichts.

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