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Keystone / ARMIN WEIGEL
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Wenn das Warten aufs Visum zur Nervenprobe wird

Die indische Tanzkompagnie oder der Performer aus Kairo: Internationale Gastspiele machen das Schweizer Kulturangebot reicher. Das Beschaffen der notwendigen Visa für den Auftritt ist für Künstlerinnen und Veranstalter allerdings zunehmend aufwändig.

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2008 hat die Schweiz das UNESCO-Abkommen zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ratifiziert. Darin heisst es, dass Künstler und Kulturschaffenden aus sogenannten Entwicklungsländern ein erleichterten Zugang zum europäischen Kunstmarkt gewährt werden soll.

Die Realität sieht oft anders aus: Um ein Visum zu bekommen, müssen gerade Künstler und Künstlerinnen aus Drittstaaten viele bürokratischen Hürden nehmen und sind oft bis zur Ausreise nicht sicher, ob ihr Visum rechtzeitig ankommt. Auch auf der Seite der Veranstalter bedeutet die Einladung von Künstlern und Künstlerinnen aus dem globalen Weltsüden viel Aufwand.

Mauro Abbühl beobachtet den internationalen Kulturaustausch seit mehr als 20 Jahren. Sein Büro für Kulturkooperationen «artlink» hat für die Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt eine juristische Studie erarbeitet, die das Visumverfahren für Kulturschaffende ausserhalb des Schengenraums untersucht. Er ist Gast im Studio.

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