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Eishockey- und Fussballspiele Zwei Drittel der Sitzplätze dürfen besetzt werden

  • Ab 1. Oktober sind Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder erlaubt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
  • Im Fussball und im Eishockey dürfen die Stadien ab dem 1. Oktober wieder zu zwei Dritteln besetzt werden.
  • Jeder Anlass dieser Grössenordnung braucht jedoch eine Bewilligung des Kantons.
  • So reagieren die Exponenten aus Fussball und Eishockey .

Der Bundesrat gab am Mittwoch die Richtlinien für Sportanlässe ab dem 1. Oktober bekannt. Voraussetzung dafür sind die epidemiologische Lage des Kantons, ein funktionierendes Contact Tracing und ein Schutzkonzept. Es gilt ausserdem mit wenigen Ausnahmen eine Sitzplatzpflicht. Personenströme müssen klar geregelt werden.

Spezialregeln für Fussball und Eishockey

Die Fussball- und Eishockey-Profiligen sollen schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt werden. Deshalb gelten für sämtliche Stadien folgende Kriterien:

  • nur Sitzplätze in den Stadien
  • Maskenpflicht
  • maximal zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze besetzt
  • Konsumation nur sitzend
  • keine Platzkontingente für Gästefans
  • Regelverstoss wird geahndet

Die beschlossenen Regeln orientieren sich an den Entwürfen der Schutzkonzepte der Swiss Football League und der Swiss Ice Hockey Federation. Über die Belegung der Stadien im Einzelfall entscheiden die Bewilligungsbehörden.

Hallenstadion in Zürich.
Legende: Ab Oktober wird wieder Eishockey gespielt Hallenstadion in Zürich. Keystone

Medizinische Checks wie beispielsweise Fiebermessen seien in den Stadien nicht vorgesehen, sagte BAG-Experte Stefan Kuster. Er appellierte aber an die Eigenverantwortung der Zuschauer, nur in die Stadien zu gehen, wenn man sich gesund fühle.

Kantone bleiben Entscheidungsträger

Bei Freiluftveranstaltungen wie Ski-, Langlauf- oder Radrennen können die Kantone ausnahmsweise Stehplätze bewilligen. Die Kantone können Bewilligungen widerrufen, wenn die epidemiologische Entwicklung sich verschlechtert. Sie können auch die Personenzahl reduzieren oder eine generelle Maskenpflicht für alle Veranstaltungen vorschreiben.

Medienkonferenz des Bundesrats, SRF 1, 02.09.2020, 15:00 Uhr ; 

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