Sven Schurtenberger trug am Eidgenössischen Fest Ende August in Zug verbotenerweise das Logo eines Sportartikelherstellers auf dem Schienbeinschoner. Dies war ein Verstoss gegen die Werbevorschriften und -bestimmungen.
Der ESV belegte den Rigi-Sieger von 2017 mit einer Sperre für alle auswärtigen Gauverbands- und Kantonalfeste, Bergkranzfeste sowie Teilverbandsfeste. Schurtenberger rekurrierte gegen das Urteil. Die Rekurskommission Werbung des ESV hat dem Einspruch am Dienstag weitgehend stattgegeben. Damit kann der 28-jährige Luzerner 2020 an allen Festen teilnehmen.
Kein finanzieller Nutzen
Es war erwiesen, dass der Schwinger durch das Tragen des Logos keinen finanziellen Nutzen gehabt hatte. Die Rekurskommission kam zum Schluss, dass keine vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung des Reglements vorliegt und damit die Voraussetzung für die Anfang Oktober ausgesprochene Sanktion fehlt. Für das Nichteinhalten des Verfahrensgrundsatzes wurde Schurtenberger lediglich eine Busse auferlegt.