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Imago Images / Michael Gstettenbauer
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Korrekt und sicher mit dem E-Trotti unterwegs

Ob in der Stadt und auf dem Land: Elektro-Trottinetts – auch E-Scooter genannt – sind heute auf unseren Strassen allgegenwärtig. Doch noch lange nicht jedes E-Trotti ist sicher. Und: Noch lange nicht jedes E-Trotti ist auch erlaubt.

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Die kleinen Trottinetts mit Elektromotor kosten zwischen 270 und 1200 Franken und werden gerne genutzt, um die letzten Kilometer vom Bahnhof ins Büro oder an die Uni schnell und bequem zurückzulegen. Dabei müssen aber einige Regeln eingehalten werden.

Diese Ausstattung ist bei E-Trottinetts rechtlich vorgeschrieben

  • Glocke
  • Separate Vorder- und Hinterbremsen
  • Vorder- und Rücklicht
  • Maximale Geschwindigkeit: 20 km/h
  • Maximale Motorleistung: 500 Watt

Achtung: Diverse Modelle, die in der Schweiz verkauft werden, entsprechen diesen Vorgaben nicht. Mit diesen E-Scooters darf man nur auf Privatgelände fahren. Möchte man sie auf öffentlichen Strassen nutzen, müssen sie entsprechend nachgerüstet werden.

Verkehrsregeln für E-Trottis

  • E-Scooter sind den Velos gleichgestellt. Das heisst, sie müssen auf der Strasse oder auf den Radweg fahren. Trottoir und Fussgängerzone sind tabu.
  • Eine Nummer muss nicht angebracht werden.
  • E-Trotti-Fahrerinnen und -Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Wer die Töffliprüfung hat (Kategorie M), kann schon ab 14 Jahren damit fahren.
  • Ein Helm ist nicht obligatorisch. Allerdings wird dringend empfohlen, einen Kopfschutz zu tragen.
  • E-Trottis dürfen auf dem Trottoir abgestellt werden, sofern für die Fussgänger ein Durchgang von 1,5 Metern bleibt.

Kauftipps

Machen Sie vor dem Kauf unbedingt eine Probefahrt und achten Sie dabei auf folgende Punkte:

  • Komme ich gut mit dem Gerät zurecht?
  • Ist das Kurvenfahren angenehm? Oder streift etwas am Boden?
  • Funktionieren die Bremsen?
  • Ruckelt der Scooter beim Gas geben?
  • Stimmt die Grösse und ist das Trotti geeignet für mein Gewicht?

Achten Sie ausserdem auf folgende Kriterien:

  • Erfüllt das E-Trottinett die gesetzlichen Vorschriften?
  • Eignet sich die Reichweite für meine Bedürfnisse?
  • Ist die Ladedauer geeignet für meine Bedürfnisse?
  • Kann ich den Akku herausnehmen und separat laden?
  • Kann man das E-Trotti zusammenklappen (wichtig, wenn man es mit den ÖV transportieren möchte).

Braucht man für E-Trottinetts eine separate Versicherung?

Die Privat-Haftpflichtversicherung kommt auf, wenn Dritte durch meine Schuld zu Schaden kommen oder verletzt werden. Wer keine solche hat, sollte sich eine zulegen. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder haben sollte.

Werde ich verletzt, bezahlt meine Unfallversicherung. Bin ich nicht angestellt oder arbeite weniger als acht Stunden pro Monat, kommt die Unfallversicherung der Krankenkasse dafür auf.

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