Eine Zürcher Lehrerin wurde bei der Ankunft in New York im April 24 Stunden festgehalten. Dabei wurde ihr Smartphone von US-amerikanischen Zollbeamten durchsucht, im Anschluss wurde ihr die Einreise verweigert.
Ist das Durchsuchen von privaten Computern und Handys rechtens? «Ja, die Zollbeamten haben praktisch alle Rechte, insbesondere bei nicht-US-Staatsangehörigen», erklärt Stéphane Koch, Experte für digitale Strategien und Informationssicherheit gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen RTS.
«Wenn man in die USA einreist, kann man ohne ersichtlichen Grund einer solchen Durchsuchung unterzogen werden. Man ist verpflichtet, seine Passwörter und den Zugang zu seinem Telefon bereitzustellen.»
Mit leichtem Gepäck reisen
Koch vergleicht die Daten auf unseren Geräten mit dem Reisegepäck: «Wenn man seinen Koffer packt, nimmt man nicht die ganze Wohnung mit. Das Gleiche gilt für unsere persönlichen Daten.» Er empfiehlt, die Daten auf den eigenen Geräten sorgfältig auszuwählen und vor der Abreise Sicherungskopien zu erstellen. «Es wäre auch eine Option, Telefon oder Computer, die ausschliesslich für die Reise bestimmt sind, mitzunehmen.»
Und bei der Sicherung in einer Cloud? «Bei der Durchsuchung sollte das Telefon im Flugmodus sein, da die Zollbehörden so keinen Zugriff auf Daten in der Cloud haben», so Koch. Man könne vor der Abreise auch gewisse Apps deinstallieren.
Post auf Social Media prüfen
«Man muss auf geäusserte Kritik achten, insbesondere an der Trump-Administration. Es scheint, dass dies in manchen Fällen ein Grund für ein Einreiseverbot sein kann.» Die Frage, ob man kompromittierende Posts sicherheitshalber löschen sollte, beantwortet Stéphane Koch mit: «Aus Vorsichtgründen ist es ratsam, dies zu tun.»
Schützt immerhin die Verwendung von Pseudonymen? «Nicht unbedingt. Social Media wird schon lange überwacht. Aber man ist nicht verpflichtet, diese auf dem ESTA-Formular zu hinterlegen. Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger haben Anrecht auf ein vereinfachtes Verfahren. Bei dem Visumsantrag hingegen ist man gesetzlich verpflichtet, auch die Social-Media-Profile anzugeben, die man in den letzten fünf Jahren genutzt hatte.»
Vorsichtig müsse man nicht nur bei der Einreise sein, sagt Koch: «Es geht nicht nur um die Einreise. Es betrifft auch Bereiche, in denen man keine vollständige Kontrolle hat, etwa in Hotels. Dort können Geräte gestohlen oder gehackt werden», so Koch. Daher sei eine Verschlüsselung der eigenen Daten ratsam.
Diese Softwares ermöglichen das Speichern von vertraulichen Daten. «Wenn ich anreise, kann ich immer ohne zu lügen kommunizieren», so der Sicherheitsexperte. «Ich besitze eine Verschlüsselungssoftware und kann Zollbeamten Zugang zu diesem ersten virtuellen Raum geben. Allerdings besitze ich auch einen zweiten Schlüssel, der den Zugang zu einem verstecken Raum freigibt. Das können die Beamten nicht wissen.»