Die Schweiz hat ein reisefreudiges Volk. 12 Millionen Auslandsaufenthalte verzeichnet der Bund im Schnitt pro Jahr. Und es werden immer mehr. Dazu leben über 800'000 Bürger im Ausland. Auch hier steigt die Zahl laufend. Immer wieder geraten Schweizerinnen und Schweizer in anderen Ländern aber auch in Schwierigkeiten. Fachstellen des Aussendepartements EDA warnen vor Reisen in Krisengebiete, wie an einer Medienkonferenz in Bern. Bundeshaus-Korrespondentin Ruth Wittwer mit Antworten auf die drängendsten Fragen.
Welche Hilfe können Schweizerinnen und Schweizer erwarten, falls ihnen in «gefährlichen Ländern» etwas zustösst?
So gut wie keine. Das Krisenmanagement-Zentrum rät von solchen Reisen generell ab. Heute stehen 20 Länder auf dieser Liste, darunter Syrien, Afghanistan, Iran, Nordkorea, Israel und das besetzte palästinensische Gebiet. Das Phänomen, in Krisengebiete zu reisen, nennen die Fachleute «Dark Tourism». Das EDA kann in diesen Gebieten nur eingeschränkt helfen und in gewissen Situationen gar nicht. Es appelliert an die Eigenverantwortung der Touristinnen und Touristen. Und zwar überall, nicht nur in gefährlichen Ländern.
Weshalb reisen Schweizer an Orte, an denen Krieg herrscht?
Das fragt sich auch Marianne Jenni, die Chefin der konsularischen Direktion des EDA. Fakt ist, Schweizer reisen nicht nur immer öfter, sondern auch immer mehr in exotische Länder. Jenni erwähnt Reisebüros, die riskante Trips anbieten. Die Schweizer Vertretungen im Ausland seien zwar hilfsbereit, aber sie seien keine Rückholversicherung und kein Ersatz für gesunden Menschenverstand. Es bestehe kein Rechtsanspruch auf konsularischen Schutz.
Wie hilft die Schweiz bei Problemen im Ausland?
Wenn jemand bei Schwierigkeiten im Ausland in Haft kommt, beispielsweise wegen Drogenvorwürfen, kann diese Person nicht aus dem Gefängnis geholt werden. Aber die Schweizer Vertretungen vor Ort unterstützen die Verhafteten mit Besuchen im Gefängnis, mit einer Anwaltsliste oder dem Informieren von Angehörigen.
Bei Unfällen im Verkehr von Thailand oder einem Herzinfarkt beim Wandern in Österreich etwa kann das EDA die Leute nicht aus medizinischen Gründen in die Schweiz ausfliegen. Auch hier gilt die Eigenverantwortung des Einzelnen. Wo hingegen das EDA konkret helfen kann, steht ausführlicher im Auslandschweizergesetz ASG (Art. 48) – darunter beispielsweise Such- und Rettungsmassnahmen.
Bei kleineren Problemen hingegen, wie beim Verlust eines Rucksacks, wird ein Notpass ausgestellt. Falls das Geld weg ist und Familie und Freunde nicht aushelfen können, hilft der Bund mit einem Notkredit aus.
Kann die Schweiz Leute zurückholen, wenn es brenzlig wird?
Reisende erwarten oft, dass sie der Bund ausfliegt, wenn sie in Not geraten. Aber das Auslandschweizergesetz erlaubt keine Repatriierungen. In der Pandemie hat man Ausnahmen gemacht und mit Charterflügen tausende Menschen in die Schweiz zurückgeholt. Die Schweiz hat jedoch keine eigenen Flugzeuge für Rückführungen.