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Persönlichkeitsschutz Wenn Frauen beim Baden ungewollt fotografiert werden – Was tun?

Vergangenes Wochenende hat ein Mann auf der Zürcher Werdinsel mehrere badende und oberkörperfreie Frauen gefilmt, wie «20 Minuten» berichtete. Darauf angesprochen, gibt der Mann das Filmen zu, weigerte sich jedoch, die Videos endgültig zu löschen, und läuft weg. Welche Rechte habe ich in einem solchen Fall? Und wie reagiere ich, wenn die Person die Daten nicht löscht? Was Expertinnen und Experten raten.

Filmende Person ansprechen

Expertinnen und Experten sind sich einig: Die filmende oder fotografierende Person soll direkt angesprochen und ihr soll klar mitgeteilt werden, wenn man mit Foto- oder Filmaufnahmen nicht einverstanden ist. Das empfehlen die Stadtpolizei Zürich, die Schweizerische Kriminalprävention sowie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeits­beauftragte Edöb.

Aber die Organisation Brava (ehemals «Terre des Femmes») betont: Betroffene sollen selbstmächtig entscheiden können, ob sie die filmende Person ansprechen möchten oder nicht. «Bei extremen Grenzverletzungen, wie es diese auch ist, befinden sich Betroffene in einer äusserst verletzlichen Position», erklärt Rozë Berisha von Brava. Trotzdem sei ein Ansprechen wichtig, weil dies deutlich mache, dass diese Grenzverletzung nicht toleriert werde. «Somit wird aufgezeigt, dass es nicht ein persönliches Problem ist, sondern ein strukturelles Problem: Die permanente Sexualisierung und Objektivierung von weiblichen Körpern», sagt Berisha.

Unterstützung suchen

Brava empfiehlt, die filmende Person nicht alleine zu konfrontieren und sich Hilfe zu holen. In einer Badi könnte das Badepersonal kontaktiert werden, im öffentlichen Bereich weitere Personen, die sich in der Nähe befinden. «Das Badpersonal ist in der Regel sensibilisiert, fehlerhafte Personen auf das Verbot zur Nutzung von Aufnahmegeräten hinzuweisen», sagt Martin Enz vom Verband Hallen- und Freibäder.

Illustration von Menschen im Schwimmbad mit Text zur Privatsphäre.
Legende: In den Stadtberner Frei- und Hallenbäder gilt: «Belästigung Nulltoleranz». Ohne Zustimmung darf niemand gefilmt oder abgelichtet werden. Zudem hat die Stadt vergangenes Jahr eine Sensibilisierungskampagne gestartet sowie eine Meldemöglichkeit für Belästigungen aller Art geschaffen. Stadt Bern

Einige Badbetreiber setzten zusätzlich Sicherheitspersonal ein. Beim Badmeister oder der Badmeisterin gilt jedoch zu beachten: «Die Hauptaufgabe des Bademeisters ist, für die Sicherheit zu sorgen und die Übersicht der Gäste in den Becken zu haben», sagt Enz.

Löschung fordern

Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild, wie der Edöb über den Umgang mit Fotos schreibt. Dies bedeute, dass jede und jeder in der Regel darüber entscheiden könne, ob und in welcher Form das eigene Bild aufgenommen und veröffentlicht werden dürfe. Dabei gibt es auch ein Recht darauf, die eigenen Fotos löschen zu lassen. Expertinnen und Experten empfehlen deshalb, in solchen Fällen die Löschung der unbewilligten Fotos oder Videos zu fordern.

Weiterführende Informationen zum Recht am eigenen Bild

Polizei rufen

Die Notrufnummer 117 zu wählen, ist eine Option, wenn sich die ungewollt fotografierte Person unsicher fühlt oder Unterstützung benötigt. «Die Polizei kann Personen kontrollieren, die Situation beurteilen und deeskalierend wirken», sagt Michael Walker, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich.

Person fotografiert am Meer mit Kamera.
Legende: Nur wenn eine Person Teil einer Menschenmenge ist und nicht klar im Mittelpunkt steht, muss sie damit rechnen, im öffentlichen Raum gefilmt oder fotografiert zu werden. Getty Images

Klage vor Zivilgericht oder Anzeige

Als letztes Mittel bleiben rechtliche Schritte. Grundsätzlich ist der zivilrechtliche Weg dafür vorgesehen. So kann etwa bei einer unrechtmässigen Veröffentlichung des eigenen Bildes Schadenersatz oder Genugtuung gefordert werden. Strafrechtlich relevant kann ein Fall werden, wenn es sich um Aufnahmen von Kindern handelt oder wenn Intimbilder ohne Einwilligung veröffentlicht werden. «Der rechtliche Weg kann jedoch langwierig und kostspielig sein und auch nicht immer zum gewünschten Erfolg führen», schreibt die Schweizerische Kriminalprävention.

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SRF 4 News, 27.5.2026, 15:30 Uhr;liea

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