Meta und Alphabet haben einen Gerichtsprozess in den USA vorerst verloren. Ein Geschworenengericht in Los Angeles ist zum Schluss gekommen, dass die Tech-Konzerne Social-Media-Nutzer ungenügend über Suchtrisiken informiert und fahrlässig gehandelt hätten. SRF-Wirtschaftsredaktorin Isabel Pfaff ordnet das Urteil und dessen Bedeutung ein.
Was wirft die 20-jährige Klägerin Meta und Google vor?
Sie wirft den Internetkonzernen vor, dass sie ihre Plattformen so gestalten würden, dass sie süchtig machen. Die Klägerin tritt nicht unter ihrem Klarnamen auf, sondern meist unter dem Kürzel KGM. Sie argumentiert, dass sie heute Depressionen und Angstzustände habe, weil sie sehr früh – ab sechs Jahren – soziale Medien wie Youtube, Instagram, Snapchat oder Tiktok genutzt habe. Die Plattformen seien so gestaltet, dass man kaum von ihnen wegkomme – aufgrund der Algorithmen oder wegen der Scrollfunktion, die einen in Sekunden zum nächsten Beitrag bringt. Ursprünglich hatte KGM auch die Macher von Tiktok und Snapchat verklagt. Diese haben sich mit ihr im Vorfeld aussergerichtlich geeinigt. Meta und Google wollten das Gericht entscheiden lassen. Sie argumentierten, dass KGMs psychische Probleme eher mit instabilen Familienverhältnissen zu tun hätten als mit Social Media.
Wie hat das Gericht geurteilt?
Es hat Meta und Google für schuldig befunden. Die Geschworenen begründeten ihr Urteil damit, dass die Plattformen fahrlässig gehandelt hätten und Nutzerinnen und Nutzer ungenügend über Suchtrisiken informiert hätten. Die Klägerin soll laut dem Urteil drei Millionen Dollar Schadenersatz erhalten, zum Grossteil von Meta.
Wie reagieren Meta und Google auf das Urteil?
Google kündigte bereits an, das Urteil weiterziehen zu wollen. Auch Meta sagt, dass sie nicht einverstanden seien und rechtliche Optionen prüften. Das letzte Wort in dieser Sache dürfte also noch nicht gesprochen sein.
Gab es bereits ähnliche Klagen?
Ja. Tatsächlich sind in den USA Hunderte weitere Klagen hängig, die auch auf das Thema Suchtpotenzial von Social Media zielen. Dieser Ansatz ist relativ neu: Es geht dabei nicht um die geposteten Inhalte wie in früheren Verfahren. Dafür konnten die Plattformen in den USA nur schwer haftbar gemacht werden. Nun aber geht es um das Design der Plattformen, also wie sie grundlegend funktionieren. Gemäss dem Anwalt von KGM sind Instagram, Facebook oder Tiktok so gestaltet, dass sie Kinder und Jugendliche möglichst lange und mit möglichst aufwühlenden Inhalten auf den Plattformen halten. Das sei das, was süchtig mache.
Was für eine Bedeutung haben diese Urteile für die Tech-Konzerne?
Das ist im Moment noch schwer zu sagen, weil die Urteile erstinstanzlich sind. Aber sie weisen in eine neue Richtung und könnten deshalb den Tech-Konzernen durchaus gefährlich werden. Wenn das Urteil bestätigt wird und die Plattformen ihr Design ändern müssen, wird das ihr grundlegendes Geschäftsmodell in Frage stellen. Denn eine erhöhte Nutzungsdauer bedeutet mehr Anzeigen – und weniger Nutzung entsprechend weniger Einnahmen. Die «New York Times» hat Rechtsexperten zu dem Prozess in Los Angeles befragt: Sie betonten zwar, dass noch ein langer Weg vor den Klägerinnen und Klägern liege, aber dass dieses Urteil schon bedeutend sei. Viele Beobachterinnen und Beobachter fühlen sich auch an die Tabakindustrie in den USA erinnert: Auch da führte erst eine Welle von Urteilen in den Neunzigern dazu, dass diese nicht mehr so aggressiv auftreten und werben durften – vor allem nicht bei Minderjährigen.