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Causa Maassen Merkel: «Zu wenig an die Menschen gedacht»

  • Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Fehler im Umgang mit dem Fall des Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maassen eingeräumt.
  • Sie habe bei der ursprünglichen Entscheidung «zu wenig an das gedacht, was die Menschen zurecht bewegt, wenn sie von einer Beförderung hören», so Merkel in Berlin.

Das Ergebnis der ersten Beratung der drei Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom vergangenen Dienstag, wie mit Maassen nach seinen umstrittenen Äusserungen zu den Vorgängen in Chemnitz umgegangen werden sollte, «konnte nicht überzeugen». Diese selbstkritische Bilanz zog Merkel in Berlin vor einer Sitzung der CDU-Gremien.

Das neue Ergebnis ist sehr gerecht und auch vermittelbar.
Autor: Angela Merkel Bundeskanzlerin zur Maassen-Versetzung

Sie habe sich zu sehr davon leiten lassen, dass nach einer Versetzung Maassens die Funktionsfähigkeit innerhalb des Innenministeriums nicht gestört werde. Dabei habe sie nicht so sehr bedacht, «was die Menschen zu Recht bewegt.» Das neue Ergebnis sei nun «sehr gerecht und auch vermittelbar», sagte Merkel weiter.

Die Parteichefs Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Andrea Nahles (SPD) hatten sich am Sonntagabend nach tagelangem Streit auf eine Versetzung Maassens ins Innenministerium geeinigt. Maassen soll dort Sonderberater im Rang eines Abteilungsleiters werden und genauso viel verdienen wie bisher. Damit ist seine ursprünglich geplante Beförderung zum Innenstaatssekretär mit höheren Bezügen vom Tisch.

Vertrauen in Politik schrumpft

Der Fall Maassen hat das Vertrauen in die Politik weiter schrumpfen lassen. Im Trendbarometer von RTL und n-tv traut nur noch eine Minderheit von 24 Prozent der Union oder der SPD zu, mit den Problemen in Deutschland fertig werden zu können.

Die Mehrheit von 61 Prozent rechne keiner Partei mehr politische Kompetenz zu, wie die Mediengruppe RTL mitteilte. Die Anzahl der Nichtwähler sei mit 31 Prozent deutlich grösser als bei der Bundestagswahl vor einem Jahr, als sich 24,8 Prozent der Wahlberechtigten nicht beteiligten oder eine ungültige Stimme abgaben.

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