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Einschätzung UNO-Kommission Vertreibung der Rohingya aus Burma war Völkermord

  • Gemäss einer UNO-Kommission erfüllt die Vertreibung und Ermordung vieler Rohingya aus Burma die Kriterien eines beabsichtigten Völkermords.
  • Die Streitkräfte hätten die Muslime gefoltert, gemordet, Zivilisten angegriffen, Geiseln genommen und Menschen ohne Verfahren hingerichtet.

Das steht im Bericht der so genannten Fakten-Findungs-Kommission des UNO-Menschenrechtskommissars. Es sei zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zu Kriegsverbrechen gekommen. «Es ist nun Aufgabe von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, die Fälle genauer zu untersuchen und Verfahren gegen Beschuldigte einzuleiten, um ihre individuelle Schuld festzustellen», hiess es weiter.

Vor wenigen Wochen hatte das südostasiatische Land eine Untersuchung der Verbrechen gegen Zehntausende muslimische Rohingya durch den Internationalen Strafgerichtshof bereits abgelehnt. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hatte sich zuvor für die strafrechtliche Verfolgung für zuständig erklärt, weil viele Opfer ins benachbarte Bangladesch geflohen seien, das das Statut des Gerichts anerkannt hat.

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