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Gericht in La Paz Boliviens Ex-Präsident Evo Morales darf nicht kandidieren

  • Boliviens ehemaliger Präsident Evo Morales darf nicht für die Senatswahl in fünf Wochen kandidieren.
  • Das hat ein Gericht in La Paz entschieden.
  • Bereits zuvor hatte die oberste Wahlbehörde des südamerikanischen Landes eine Kandidatur des ehemaligen Präsidenten untersagt.

Video
Aus dem Archiv: Evo Morales – von der Macht verführt
Aus 10 vor 10 vom 11.11.2019.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 56 Sekunden.

Nachdem zwei Richter sich in der vergangenen Woche nicht hatten einigen können, hielt ein weiterer Richter nun eine frühere Entscheidung der obersten Wahlbehörde aufrecht, die Morales eine Kandidatur untersagt hatte. Justizminister Alvaro Coimbra kommentierte dies am Montag auf Twitter mit den Worten: «Es gibt noch rechtschaffene Richter.»

Die Wahlbehörde hatte eine Kandidatur des langjährigen Staatschefs als Senator für das Department Cochabamba bereits im Februar für unzulässig erklärt, weil er keinen dauerhaften Wohnsitz in Bolivien habe. Morales' Anwälte legten Beschwerde dagegen bei dem Gericht am Regierungssitz La Paz ein – vergeblich, wie sich nun herausstellte. Die Wahlen wurden zwischenzeitlich wegen der Corona-Pandemie mehrmals verschoben.

Exil in Argentinien

Morales lebt derzeit im Exil in Argentinien. Er trat im vergangenen Jahr auf Druck des Militärs zurück, nachdem ihm Betrug bei der Präsidentenwahl vom 20. Oktober vorgeworfen worden war. In Bolivien übernahm daraufhin eine Interimsregierung unter Jeanine Añez die Amtsgeschäfte.

Die Anhänger des ersten indigenen Präsidenten des Andenstaats sowie seine Verbündeten in der Region sprechen von einem Putsch. Morales war von 2006 bis 2019 Präsident des südamerikanischen Landes.

SRF 4 News, 8.9.2020, 4:00 Uhr;

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