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Gesetz verabschiedet Spanien erlaubt aktive Sterbehilfe

  • Mit Spanien erlaubt ein weiteres europäisches Land die Sterbehilfe. Das Parlament hat ein entsprechendes Gesetz angenommen.
  • Das spanische Gesetz erlaubt aktive Sterbehilfe durch Ärzte für volljährige Patientinnen und Patienten, die unheilbar krank sind. Das Gesetz soll im Juni in Kraft treten.
  • Die rechts-populistische Partei Vox kündigte eine Klage gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht an.

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Spaniens liberales Sterbehilfegesetz
aus Echo der Zeit vom 19.12.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 4 Sekunden.

Die von der linken Regierung eingebrachte Regelung zur aktiven Sterbehilfe wurde im Parlament von 202 Abgeordneten gutgeheissen. Dagegen votierten 141 Parlamentarier der konservativen Volkspartei PP und der rechtspopulistischen Vox-Partei sowie zwei kleinerer Parteien. Zwei Abgeordnete enthielten sich.

«Leiden vermeiden»

Gesundheitsministerin Carolina Darias betonte, es gehe darum, mit einem ausgewogenen und mit allen Garantien versehenen Gesetz «Leiden zu vermeiden», wie die Zeitung «La Vanguardia» berichtete.

Spanien ist damit nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada das fünfte Land weltweit mit einem Sterbehilfe-Gesetz, schrieb «El País». In Portugal bessert das Parlament gerade ein ähnliches Gesetz nach, weil das Verfassungsgericht Teile für verfassungswidrig erklärt hatte.

Viermalige Bestätigung erforderlich

Das spanische Gesetz erlaubt aktive Sterbehilfe durch Ärzte für volljährige Patienten, die unheilbar krank sind. Genannt werden indirekte Sterbehilfe als Beihilfe zum Suizid und aktive Sterbehilfe in Form der beabsichtigten Herbeiführung des Todes.

In einem mehrstufigen Verfahren, an dem verschiedene Ärzte, Juristen und Kommissionen beteiligt sind, muss der Kranke insgesamt viermal den Willen kundtun, sein Leben zu beenden. Ist der Sterbewillige nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten, kann eine von ihm zuvor verfasste Erklärung, dass er im Falle einer unheilbaren Krankheit und unerträglichen Leidens Sterbehilfe bekommen möchte, berücksichtigt werden. Ärzten und Pflegern wird das Recht eingeräumt, aus Gewissensgründen nicht an Sterbehilfe teilzunehmen.

Regelung zur Sterbehilfe in der Schweiz

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  • Direkte aktive Sterbehilfe: Gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden eines anderen Menschen. Der Arzt oder ein Dritter verabreicht dem Patienten absichtlich eine Spritze, die direkt zum Tod führt. Diese Form der Sterbehilfe ist heute nach Artikel 111 (vorsätzliche Tötung), Artikel 114 (Tötung auf Verlangen) oder Artikel 113 (Totschlag) StGB strafbar.
  • Indirekte aktive Sterbehilfe: Zur Linderung von Leiden werden Mittel (z.B. Morphium) eingesetzt, die als Nebenwirkung die Lebensdauer herabsetzen können. Der möglicherweise früher eintretende Tod wird in Kauf genommen. Diese Art der Sterbehilfe ist im StGB nicht ausdrücklich geregelt, gilt aber als grundsätzlich erlaubt.
  • Passive Sterbehilfe: Verzicht auf die Aufnahme oder den Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen. Diese Form der Sterbehilfe ist ebenfalls gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wird aber als erlaubt angesehen.
  • Beihilfe zum Selbstmord (auch Suizidhilfe genannt): Bei der Suizidhilfe geht es darum, dem Patienten die tödliche Substanz zu vermitteln, die der Suizidwillige ohne Fremdeinwirkung selber einnimmt. Organisationen wie EXIT leisten Suizidhilfe im Rahmen dieses Gesetzes. Sie sind nicht strafbar, solange ihnen keine selbstsüchtigen Motive vorgeworfen werden können.

Quelle: Bundesamt für Justiz (BJ)

SRF 4 News, 18.03.2021, 20 Uhr;

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