- Der deutsche Verfassungsschutz setzt die Einstufung der AfD als «rechtsextrem» vorübergehend aus.
- Der Inlandsgeheimdienst hat dazu eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben.
- Das heisst, dass er bis zu einem Gerichtsurteil die Aussage nicht öffentlich wiederholen wird.
- Die Stillhaltezusage bedeutet nicht, dass der Verfassungsschutz seine interne Einschätzung über die AfD revidiert hat.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird die AfD bis zum Abschluss eines von der Partei angestrengten Gerichtsverfahrens nur als «rechtsextremen Verdachtsfall» und nicht als «gesichert rechtsextreme» Partei behandeln. Das geht aus einer Stillhaltezusage hervor, die der Verfassungsschutz in einem vor dem Verwaltungsgericht Köln von der AfD angestrengten Eilverfahren am Donnerstag abgegeben hat.
Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung werde der Verfassungsschutz die AfD öffentlich auch nicht als «gesichert rechtsextreme Bestrebung» bezeichnen, teilten Verfassungsschutz und Gericht mit.
Ähnliches Vorgehen schon früher
Die AfD begrüsste den Schritt: «Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung, um damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen», erklärten die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel. «Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.»
Die Stillhaltezusage bedeutet nicht, dass der Verfassungsschutz seine interne Einschätzung über die AfD revidiert hat. Ein ähnliches juristisches Vorgehen gab es auch bei der Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall und der Einstufung der früheren Jugendorganisation der Partei, der Jungen Alternative, als gesichert rechtsextreme Gruppierung. Ohne die Zusage hätte das Gericht auch anordnen können, dass der Verfassungsschutz bis zur Überprüfung die Einstufung ruhen lässt. Das BfV hatte seine neue Einstufung vergangenen Freitag veröffentlicht. Das der Entscheidung zugrundeliegende Gutachten wurde nicht veröffentlicht.