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Gewalt und Wahlfälschung EU bringt neue Sanktionen gegen Weissrussland auf den Weg

  • Die EU bringt wegen der Polizeigewalt in Belarus (Weissrussland) neue Sanktionen auf den Weg.
  • Sie richten sich gegen Unterstützer des Staatschefs Alexander Lukaschenko.
  • Zudem soll es Strafmassnahmen gegen Personen geben, die für eine Fälschung der Präsidentenwahl verantwortlich gemacht werden.

Der Druck, der während der ganzen Woche auf die EU-Aussenministerinnen und Aussenminister aufgebaut wurde, zeigt Wirkung. An der heutigen Sondersitzung haben sie sich für gemeinsame Sanktionen gegen Weissrussland ausgesprochen. Zudem akzeptiere die EU die Präsidentschaftswahl in Weissrussland nicht an, schreibt der EU-Aussenbeauftragte Josep Borrell via Twitter.

Man wolle als Europäische Union den Druck auf Belarus deutlich erhöhen, hatte Bundesaussenminister Heiko Maas bereits zu Beginn der Beratungen erklärt. Es gehe darum, ganz gezielt einzelne Personen zu sanktionieren, die in den letzten Tagen und Wochen bei Wahlfälschungen, aber auch bei der Gewalt gegen Protestierende unrühmlich in Erscheinung getreten seien.

Zudem richten sich die Sanktionen gegen Unterstützer des weissrussischen Präsidenten. Ob auch Alexander Lukaschenko persönlich mit Sanktionen rechnen muss, bleibt vorerst offen. Borrell wird nun eine Liste mit jenen Personen erarbeiten, die sanktioniert werden sollen.

Die EU hatte zuletzt im Februar 2016 ungeachtet der Kritik von Menschenrechtlern zahlreiche Sanktionen gegen den Machtapparat von Alexander Lukaschenko auslaufen lassen. Lediglich ein bestehendes Waffenembargo sowie Strafmassnahmen gegen einige Weissrussen, die am Verschwinden von Regime-Gegnern beteiligt sein sollen, wurden zuletzt noch aufrechterhalten.

Für Lukaschenko, 169 Gefolgsleute sowie drei Unternehmen bedeutete die EU-Entscheidung damals, dass von ihnen vorhandene Vermögen in der EU nicht mehr gesperrt werden konnten. Zudem wurden für sie sämtliche Reise- und Geschäftsbeschränkungen aufgehoben. Als einen Grund für die Lockerung der Sanktionen nannte die EU damals die Freilassung politischer Gefangener sowie die gewaltfrei verlaufene Präsidentenwahl im Jahr 2015. Diese Sanktionen könnten nun durch eine Entscheidung der Staats- und Regierungschefs reaktiviert werden.

Tagesschau, 14.8.2020, 19:30 Uhr ; 

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