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Giftcocktail für Häftlinge US-Gericht verschont zwei Gefängnisinsassen

Im US-Staat Arkansas geht das juristische Tauziehen um die Hinrichtung von acht Häftlingen weiter. Einen ersten Teilsieg hat der Staat errungen: Ein Berufungsgericht kippte den Stopp der Hinrichtungsvorbereitungen.

Allerdings hatte der Oberste Gerichtshof des Staates, der Surpreme Court, zwei für Montagabend geplante Exekutionen zuvor ebenfalls blockiert. Dagegen hat der Arkansas wiederum Berufung eingelegt. Bis zu einem Entscheid bleiben die Hinrichtungen blockiert.

Die Vorgeschichte

  • Ursprünglich sollten in Arkansas ab Ostermontag bis zum 27. April acht Häftlinge hingerichtet werden.
  • Das hat massive Proteste ausgelöst.
  • Eine Bundesrichterin stoppte die Exekutionen am Samstag vorerst. Sie bezog sich dabei auf generelle Klagen der betroffenen Häftlinge gegen eine Hinrichtung mit Giftinjektionen, dabei ging es vor allem um das umstrittene Mittel Midazolam.

Hintergrund für die geplante Welle von Hinrichtungen ist, dass Ende April die Haltbarkeit des Mittels Midazolam abläuft, das Teil des Giftcocktails ist. Die Verwendung dieser Substanz aber ist höchst umstritten.

Das Mittel war im 2016 bei zwei Hinrichtungen in Oklahoma und Arizona verwendet worden, bei denen die Todeskandidaten lange bei Bewusstsein blieben und Anzeichen qualvollen Erstickens zeigten. Der Mörder Clayton Lockett starb erst nach 43 Minuten.

In den USA kennen derzeit noch 31 der 50 Staaten die Todesstrafe . Die jährlichen Hinrichtungen sind seit 1999 von etwas mehr als 100 auf 20 zurückgegangen.

Amnesty International mit Todesstrafen-Statistik

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