Zum Inhalt springen

Mueller-Report Ein unschönes Bild der Trump-Kampagne

Was ist nicht alles geschrieben, gesagt, vermutet und gehypt worden in den zwei Jahren der Sonderermittlung durch Robert Mueller. Dabei gab es aus dem Ermittlungs-Team kein einziges Leak, eine Abnormität in diesen Zeiten der schnellen Indiskretion.

Diszipliniert ist auch der 448-seitige Schlussbericht des Sonderermittlers. Mueller hat die Latte von Anfang an hoch gesetzt: Nur was nach US-Gesetz als Verbrechen gelten könnte, kam für ihn in Betracht.

Nach strafrechtlichem Standard gebe es keine Beweise für eine kriminelle Verschwörung zwischen Trump-Kreisen und russischen Akteuren. Es reiche nicht, wenn «zwei Parteien Handlungen tätigen, die sich aufeinander beziehen oder an gemeinsamen Interessen orientiert sind». Ein «gemeinsamer Nutzen genüge nicht als Beweislage».

Und trotzdem zeichnet der Mueller-Bericht ein unschönes Bild von der Trump-Kampagne. Er stellt dar, wie lange Donald Trump Geschäftsinteressen in Moskau verfolgte, Personen wie Wahlkampfleiter Paul Manafort, sein Sohn Donald Trump Jr. oder Schwiegersohn Jared Kushner sich mit russischen Regierungs-Akteuren trafen.

Solche Sätze bleiben hängen

Und all das, während die Russen laut Mueller mit illegalen Mitteln versuchten, den Wahlkampf zugunsten von Kandidat Trump zu beeinflussen. So habe die Trump-Kampagne von den Wikileaks-Publikationen gestohlener Emails aus dem Clinton-Lager gewusst und die Aktion «willkommen geheissen», heisst es. Solche Sätze bleiben hängen.

Auch in der Frage der Justizbehinderung hält sich Mueller zurück. In diesem Punkt sei er nicht zum Schluss gekommen, ob ein Strafbestand vorliege. Er beschreibt aber zehn Ereignisse, die als belastend angesehen werden können – von Trumps Druckversuchen gegenüber Beamten, Kabinettsmitgliedern und Zeugen, der Entlassung des FBI-Chefs James Comey, bis hin zum Versuch den Sonderermittler selber zu feuern, ein Plan der nur nicht umgesetzt worden sein soll, weil sich seine Berater angeblich weigerten.

Gezerre um Deutungshoheit

Doch sei es bei diesem Präsidenten schwierig, klare «verwerfliche» Absichtsgründe auszumachen, wie es das US-Gesetz für den Strafbestand Justizbehinderung verlangt. Eine Entlastung stelle sein Entscheid aber klar nicht dar, schreibt Mueller und überlässt ein weiteres Vorgehen dem Kongress.

Muellers massvoller aber doch gehaltvoller Bericht kontrastiert eine schrille Politwelt – nun ist der Bericht in den Händen der Politik. Garantiert ist, und das zeigen schon die ersten Reaktionen, nun beginnt das Gezerre um die Deutungshoheit.

Isabelle Jacobi

USA-Korrespondentin, SRF

Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen

Nach dem Studium in den USA und in Bern arbeitete Jacobi von 1999 bis 2005 bei Radio SRF. Danach war sie in New York als freie Journalistin tätig. 2008 kehrte sie zu SRF zurück, als Produzentin beim Echo der Zeit, und wurde 2012 Redaktionsleiterin. Seit Sommer 2017 ist Jacobi USA-Korrespondentin in Washington.

Meistgelesene Artikel