In Polen haben hunderte Menschen demonstriert, weil das Verfassungsgericht die Begründung eines umstrittenen Urteils über die Verschärfung des Abtreibungsrechts veröffentlicht hat.
Mit der Urteilsverkündung ist das Abtreibungsgesetz nun offiziell gültig.
Gemäss dem Urteil dürfen Frauen in Polen auch dann keine Abtreibung mehr vornehmen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist.
Abtreibung aufgrund schwerer Fehlbildungen war bislang der häufigste Grund für einen Schwangerschaftsabbruch, wie Zahlen des polnischen Gesundheitsministeriums zeigen.
Von 1110 Abtreibungen im Jahr 2019 waren es gerade mal 36 Fälle, in denen nicht Fehlbildungen beim ungeborenen Kind als Grund für den Schwangerschaftsabbruch angegeben wurde.
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