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Freispruch für Kardinal George Pell
Aus Tagesschau vom 07.04.2020.
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Sexueller Missbrauch Australischer Kardinal Pell freigesprochen

  • Der wegen sexuellen Missbrauchs in erster Instanz verurteilte Kardinal George Pell kommt frei.
  • Das hat das höchste australische Gericht entschieden. Es hat den Berufungsantrag Pells gutgeheissen.
  • Noch am Dienstag wurde der 78-Jährige aus der Haft entlassen.

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Aus dem Archiv: Kardinal Pell wegen Missbrauch verurteilt
Aus Tagesschau vom 13.03.2019.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 18 Sekunden.

Nach rund 13 Monaten in Haft wurde Pell am Dienstag aus einem Hochsicherheitsgefängnis in der Nähe von Melbourne entlassen. Der Kardinal war vor rund einem Jahr wegen des Missbrauchs von zwei Chorknaben in den 1990er-Jahren zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Pell selbst, der zuvor Finanzchef des Vatikans war, hatte die Vorwürfe stets bestritten.

In einer ersten Reaktion bezeichnete der 78-Jährige die Entscheidung des Gerichts als Heilmittel gegen die «ernsthafte Ungerechtigkeit», die ihm widerfahren sei.

Er hege aber «keinen Groll» gegen seine Ankläger, sagte er in einer Presseerklärung. Er wolle nicht, dass sein Freispruch zum Schmerz und zur Bitterkeit, die so Viele fühlten, beitrage.

Vatikan begrüsst Freispruch

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Der Vatikan hat den Freispruch Pells begrüsst. Pell habe seinen Fall der Justiz «anvertraut» und stets seine Unschuld beteuert, teilte der Kirchenstaat mit. Papst Franziskus betete derweil für unschuldig Verurteilte.

Australiens Premier Scott Morrison sagte, das höchste Gericht des Landes habe seine Entscheidung getroffen «und diese muss respektiert werden». Eine Debatte über diese Themen sei sehr schmerzhaft für Missbrauchsopfer, seine Gedanken seien bei ihnen.

Das Oberste Gericht befasste sich seit März mit dem letzten möglichen Einspruch des 78-Jährigen. Bei seinem Entscheid folgte das Gericht den Argumenten der Verteidigung, die auf Schwächen in Zeugenaussagen hingewiesen hatte.

Zeugenaussagen nicht ausreichend

Die Verteidiger argumentierten, dass die Aussage eines heute 30-jährigen Chorknaben nicht ausreichend war, um die Schuld des Kardinals zweifelsfrei festzustellen. Noch eines der Argumente: Nach einer Sonntagsmesse sei es unmöglich gewesen, dass ein Erzbischof fünf oder sechs Minuten in der Sakristei mit zwei Chorknaben allein war – so soll es bei einem Übergriff gewesen sein.

Beim anderen Fall, für den Pell verurteilt wurde, waren laut seiner Verteidigung keine Zeugen dabei. Die Anklage habe zudem die Beweislast umgedreht. Statt dass sie Pells Schuld beweist, musste die Verteidigung seine Unschuld beweisen.

Der Prozess gegen den australischen Kardinal wurde international beobachtet, weil Pell jahrelang als Berater von Papst Franziskus tätig war.

SRF 4 News, 2:30 Uhr;

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