- Deutschlands Bundesamt für Verfassungsschutz darf die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als «gesichert rechtsextremistisch» einstufen und behandeln.
- Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Behörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat.
- Laut dem Gericht wurde dem Eilantrag der AfD «im Wesentlichen stattgegeben».
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD «gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet» würden. Jedoch werde sie dadurch «nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann». Damit erzielte die Partei einen juristischen Teilerfolg gegen den Inlandsgeheimdienst.
Das Gericht in Köln sah in Teilen des AfD-Wahlprogramms 2025 zwar klare Verstösse gegen die Verfassung. Forderungen wie ein Verbot von Minaretten und Muezzinrufen oder ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst seien mit der Religionsfreiheit und der Garantie der Menschenwürde unvereinbar. Diese Forderungen reichten aber nicht aus, um der Partei eine verfassungsfeindliche Grundtendenz zu attestieren.
Lediglich offene Quellen verwendet
Auch beim Thema «Remigration» fehlen laut dem Gericht konkrete Belege für verfassungsfeindliche Pläne der Partei. Der Begriff bleibe in den Äusserungen der Partei diffus. Es sei nicht mit der erforderlichen Gewissheit belegt, dass die AfD deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund rechtlich abwerten oder undifferenziert ausweisen wolle. Der Verfassungsschutz habe seine Einschätzung ausschliesslich auf offene Quellen gestützt und keine nachrichtendienstlichen Informationen über etwaige geheime Pläne vorgelegt.
Der deutsche Verfassungsschutz hatte AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als «gesichert rechtsextremistisch» eingestuft. Damals teilte der Inlandsgeheimdienst mit, dass sich der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet habe.
Wenige Monate zuvor hatte die AfD bei der Bundestagswahl im Februar 2025 ihren Stimmenanteil im Vergleich zur vorherigen Wahl auf 20.8 Prozent verdoppelt. Sie stellt damit die zweitstärkste Fraktion im Bundestag. Die AfD reichte daraufhin eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat.
Der Verfassungsschutz gab daraufhin eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer abschliessenden Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnet.
Neben dem Eilverfahren läuft das eigentliche Verfahren in der Hauptsache. Die Eilentscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für das Bundesland Nordrhein-Westfalen angefochten werden.