Terrorverdacht - Schweizer IS-Kämpfer jetzt in irakischem Gefängnis
Seit Jahren sassen drei Dschihad-Reisende in Gefängnissen fest – nun könnte ihre Rückkehr in die Schweiz bevorstehen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat sich auf Anfrage von SRF nun dazu geäussert.
Sie hatten der Schweiz den Rücken gekehrt, wollten im selbst ernannten Kalifat des «Islamischen Staates» (IS) leben – und mutmasslich kämpfen.
Die Odyssee, die für manche mit der Ausreise vor über zehn Jahren begann, nimmt nun eine Wendung: Drei Schweizer IS-Verdächtige wurden in den letzten Tagen von Nordsyrien in den Irak transferiert.
Drei Schweizer auf irakischer Liste
Das ist einer Liste zu entnehmen, die das Logo des irakischen Justizministeriums trägt und von Analysten verbreitet wurde. Aufgelistet sind die Herkunftsländer überstellter Gefangener – auf Zeile 43 die Schweiz mit drei Personen.
Kurden nicht mehr für Gefängnisse zuständig
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Bisher waren die kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Streitkräfte (SDF) zuständig für die Gefängnisse in Nordostsyrien. Sie hatten das Kalifat des IS mit westlicher Militärunterstützung weitgehend zerstört.
In den letzten Jahren war in Nordsyrien (Rojava) eine teilautonome, kurdische Verwaltung entstanden, die vom Assad-Regime geduldet wurde. Die neuen Machthaber in Syrien, angeführt vom ehemaligen Al-Kaida-Kommandanten Ahmed al-Scharaa, akzeptieren dies nicht mehr.
Seit Anfang Jahr gingen sie militärisch gegen die SDF vor. Inzwischen ist ein Waffenstillstand in Kraft. In einem Abkommen wurde beschlossen, die SDF in die syrische Armee einzugliedern. Auch die autonome kurdische Verwaltung soll in den Staat unter der Übergangsregierung von al-Scharaa integriert werden. Damit geht auch die Kontrolle über die Gefängnisse und Camps mit inhaftierten IS-Kämpfern und deren Angehörigen an Damaskus.
Insgesamt sind 66 Nationen aufgeführt. Von Aserbeidschan mit 55 über Belgien mit acht bis zu den USA mit zwei IS-Verdächtigen. Total sind es 5704 Personen.
EDA zur Verlegung der drei Schweizer Staatsangehörige
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Das EDA hat sich auf Anfrage von SRF zu der Angelegenheit geäussert: Gemäss dem EDA vorliegenden Informationen wurden die drei bisher in Nordost-Syrien festgehaltenen Schweizer Staatsangehörigen in den Irak verlegt. Die irakischen Behörden haben dies noch nicht offiziell bestätigt. Weitere Abklärungen sind im Gang. Aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen können wir dazu keine weiteren Angaben machen.
Nach vorliegenden Informationen ist nicht vorgesehen, auch Familienangehörige von IS-Kämpfern aus den Camps, zu denen auch eine Schweizer Frau mit Kind gehört, in den Irak zu überführen. Laut einem Abkommen mit der autonomen Kurdenverwaltung soll die Verwaltung der verbliebenen Camps an die syrische Übergangsregierung übergehen.
Das EDA gewährt den betroffenen Schweizer Personen im Rahmen des Möglichen und unter Berücksichtigung der Situation konsularischen Schutz.
Dem EDA liegt keine offizielle Anfrage für die Rücknahme der Schweizer Staatsangehörigen vor. Bleibt gültig: Die Schweiz führt keine aktive Rückführung von erwachsenen, terroristisch motivierten Reisenden durch.
Hintergrund der Verlegung ist die veränderte Machtsituation in Nordostsyrien. Deshalb haben US-Truppen damit begonnen, Gefangene aus den lokalen Gefängnissen der kurdischen Selbstverwaltung in den Irak zu transferieren. Dort werden sie von den irakischen Behörden in Haft genommen.
Legende:
In einem Autocar-Konvoi unter Bewachung der US-Armee wurden Hunderte Gefangene, die der Mitgliedschaft des IS verdächtigt werden, aus Nordsyrien in den Irak gebracht. Darunter sollen auch drei Schweizer sein, die sich schon vor Jahren den IS-Terroristen angeschlossen hatten.
Reuters/Orhan Qereman
Sowohl die seit Jahren anhaltende Inhaftierung in Nordsyrien ohne Anklage und Rechtsbeistand wie auch die Verlegung in ein anderes Land wird von vielen Rechtsexpertinnen als Verletzung von Grundrechten angesehen.
Strafuntersuchung gegen die drei Schweizer
In der Schweiz hat die Bundesanwaltschaft bereits vor einiger Zeit Strafverfahren gegen die drei Personen eröffnet. Sie werden verdächtigt, den IS unterstützt zu haben oder Mitglied der islamistischen Terrorgruppe gewesen zu sein.
Auch Schweizerin in Nordsyrien inhaftiert
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Legende:
Reuters/Khalil Ashawi
In Nordsyrien befindet sich auch eine Schweizer Staatsbürgerin mit ihrer Tochter. Sie sind in einem Camp für gefangene IS-Angehörige interniert. Sie ist die Frau eines der in den Irak transferierten Schweizers. Das Kind kam zur Welt, als die beiden Westschweizer mit bosnischen Wurzeln sich dem IS angeschlossen hatten. Es ist jetzt im Primarschulalter.
Die neue syrische Regierung hat angekündigt, die Camps für Frauen und Kinder aus dem IS auflösen zu wollen. Im grössten davon befanden sich zuletzt mehrere Tausend Frauen, viele aus Syrien und dem Irak, aber auch aus europäischen Ländern. Die Lager sollen innerhalb einiger Monate aufgelöst, die Menschen reintegriert werden, heisst es.
Was dies für die Ausländerinnen bedeutet, ist offen. Viele von ihnen hätten die Camps bereits verlassen und seien an unbekannte Orte gereist, heisst es von Beobachtern.
Wie die irakischen Behörden mit ihnen verfahren werden, ist nicht bekannt. Möglich ist, dass sie nach irakischem Recht angeklagt werden – denn das IS-Kalifat erstreckt sich nicht nur über Teile Syriens, sondern auch über solche des Iraks. Somit könnte ein Verdacht von Straftaten auf irakischem Boden bestehen.
Möglich ist auch, dass der Irak ausländische Gefangene rasch loswerden möchte und sie des Landes verweist. Dann müsste die Schweiz die drei Dschihad-Reisenden wohl einreisen lassen.
Da Strafverfahren laufen, ist eine Inhaftierung nach der Ankunft wahrscheinlich.
US-Aussenminister Marco Rubio sagte zu Beginn der Transferoperation, man erwarte von den Herkunftsländern, dass sie ihre Landsleute zurücknehmen würden.
Nur Minderjährige zurück in der Schweiz
Der Bundesrat hat 2019 entschieden, keine erwachsenen Dschihad-Reisenden aktiv in die Schweiz zurückzuführen. Ausnahmen würden bei Minderjährigen gemacht. So wurden zwei Mädchen aus Genf zu Verwandten gebracht – deren Mutter ist weiter in Syrien, ihr wurde die Staatsbürgerschaft aberkannt.
Genfer will zurück in die Schweiz
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Ein Rechtsanwalt führt im Namen des Genfer IS-Verdächtigen Daniel D. ein Rechtsverfahren gegen das Aussendepartement (EDA), um eine Rückführung in die Schweiz zu erwirken. Der Bundesrat hatte dies 2019 für Erwachsene abgelehnt.
Der Anwalt klagte zunächst das Ausstellen einer Verfügung ein, was das Bundesgericht unterstützte. Anschliessend stellte das EDA fest, es werde keine Rückführung des Mannes aus Nordsyrien im Rahmen des konsularischen Schutzes vornehmen. Dagegen hat der Anwalt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben, diese ist hängig.
Zur kurdischen Selbstverwaltung in Nordsyrien unterhielt die Schweiz keine diplomatischen Beziehungen, da diese international nicht anerkannt war. Die Gefangenen befanden sich in einer rechtlichen Grauzone.
Die Situation in Irak ist nun anders: In Bagdad unterhält die Schweiz eine kleine Botschaft, pflegt diplomatische Beziehungen. Auch konsularischer Schutz wie Besuche im Gefängnis wären damit grundsätzlich möglich.