- Die Einsätze der Einwanderungsbehörde ICE im Bundesstaat Minnesota werden vorerst nicht gestoppt.
- Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Minnesota hat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt.
- Das Gericht hat seinen Entscheid damit begründet, dass die Argumente der Kläger für einen sofortigen Stopp der Razzien nicht ausreichten.
- Der Fall an sich geht vor Gericht weiter, die Richterin entschied nur zur einstweiligen Verfügung.
Der Bundesstaat Minnesota und die Städte Minneapolis und St. Paul hatten gemeinsam gegen die US-Regierung geklagt. Sie sehen in den von Washington seit Dezember verordneten massiv aufgestockten Razzien gegen Migranten in dem Bundesstaat im Norden der USA eine Verletzung der eigenen Souveränität.
Gericht prüft Klage gegen ICE-Razzien weiter
Die US-Verfassung schützt die Souveränität von Bundesstaaten. Darauf berufen sich die Kläger. Ausserdem beklagt der Bundesstaat Minnesota, dass er im Vergleich zu anderen Bundesstaaten in besonderem Masse von den Razzien betroffen sei und dadurch vom Bund diskriminiert werde.
Das Gericht betonte, dass seine jetzt getroffene Entscheidung in diesem Stadium keine endgültige darüber sei, ob die Ansprüche der Kläger an sich begründet sind oder nicht. Auch die Rechtmässigkeit vieler konkreter Massnahmen von Bundesbeamten bei den Abschiebe-Razzien sei kein Gegenstand der Entscheidung, hob das Gericht hervor.
Die Klage war kurz nach den tödlichen Schüssen eines Beamten der Einwanderungsbehörde ICE auf die US-Bürgerin Renée Good in Minneapolis eingereicht worden. Später wurde auch der US-Bürger Alex Pretti in der Stadt bei einem Einsatz von Bundesbeamten getötet.
Urteil aus Texas: 5-Jähriger kommt frei
Derweil entschied ein Gericht im US-Bundesstaat Texas im Zusammenhang mit einer ICE-Razzia vor rund zwei Wochen: Der Fünfjährige, den die US-Einwanderungsbehörde in Minneapolis zusammen mit seinem Vater festgenommen hat, soll freikommen. Der Fall löste landesweit Empörung aus.
Der Richter in Texas ordnete an, dass das Kind und sein Vater beide bis spätestens Dienstag aus dem Gewahrsam entlassen werden müssen. Die Aktion der Behörde sei schlecht geplant und «inkompetent umgesetzt» gewesen und habe zur Traumatisierung des Kindes geführt, sagte der Richter.
Zuvor hatte ein Gericht bereits untersagt, Vater und Sohn nach Ecuador auszuschaffen. Der Vater stammt aus Ecuador – die Familie soll nach Angaben eines mit dem Fall vertrauten Anwalts im Dezember 2024 an einem offiziellen Grenzübergang Asyl beantragt haben. Ein Abschiebebeschluss habe nicht vorgelegen. Das Ministerium für Innere Sicherheit teilte zunächst hingegen mit, dass sich der Einsatz gegen den Vater gerichtet habe, der sich illegal in den USA aufhalten solle.