Zum Inhalt springen

Header

Audio
Verfassungsgericht für Teil-Impfpflicht in Deutschland
Aus Rendez-vous vom 11.02.2022. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 38 Sekunden.
Inhalt

Umstrittene Impfpflicht Pflegepersonal in Deutschland muss sich impfen lassen

Das Verfassungsgericht hat einen Eilantrag zum Stopp des Gesetzes abgelehnt, aber noch nicht grundsätzlich über die Impfpflicht entschieden.

Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal in Deutschland kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das deutsche Verfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig ausser Kraft zu setzen.

Noch nicht entschieden ist damit aber über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht. Die umfassende Prüfung steht noch aus.

Angestellte in Pflegeberufen betroffen

Die sogenannte einrichtungsbezogenen Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben.

Was macht Bayern?

Box aufklappen Box zuklappen
Legende: Keystone

Das Bundesland Bayern unter Ministerpräsident Markus Söder will das Gesetz, das die Impfung in Gesundheitsberufen vorschreibt, nicht umsetzen – und das, obschon Söder selber im Herbst noch für das Gesetz gewesen war. «Es würden praxistaugliche Regeln zur Umsetzung fehlen, so heisst es», sagt dazu Korrespondentin Simone Fatzer. Doch mit der Weigerung Bayerns drohe ein Flickenteppich in Deutschland – in manchen Bundesländern würde die Impfpflicht gelten, in anderen nicht. «Die Frage ist, ob der Druck wirkt, den Bayern und andere Bundesländer auf den Bund machen – und man sich noch auf gemeinsame Umsetzungsregeln einigen kann», so Fatzer weiter.

Die Impfpflicht gilt nun vorerst für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Sie alle müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind.

Impfgegner könnten Job an den Nagel hängen

Unklar ist allerdings, ob unter «vollständig geimpft» zwei oder drei Impfungen zu verstehen sind. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

Medienberichten zufolge sollen zahlreiche Pfleger und Pflegerinnen in den vergangenen Wochen bereits Konsequenzen aus der Impfpflicht gezogen und deshalb gekündigt haben.

Nachteile für Patienten überwiegen

«Der Entscheid des Verfassungsgerichts bedeutet nicht, dass die Impfpflicht für Pflegende in Deutschland grundsätzlich verfassungskonform ist. Dieser Entscheid steht noch aus», sagt SRF-Deutschlandkorrespondentin Simone Fatzer.

Die Richter hätten in einem ersten Schritt lediglich festgestellt, dass die alten und vulnerablen Patienten tatsächlich gefährdet seien, wenn die Pflegenden nicht geimpft sind und dass letztere durch die Impfung viel weniger wahrscheinlich gravierende Nachteile in Kauf nehmen müssten.

Allgemeine Impfpflicht: Noch ist vieles unklar

Zusätzlich zu dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht planen sieben Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren.

Video
Aus dem Archiv: Der Bundestag debattiert über eine Impfpflicht
Aus Tagesschau vom 26.01.2022.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 12 Sekunden.

Demnach sollen die Krankenkassen zunächst bis zum 15. Mai 2022 alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren.

Ob die allgemeine Impfpflicht in Deutschland kommt, ist völlig offen.
Autor: Simone Fatzer SRF-Korrespondentin in Deutschland

Ab 1. Oktober sollen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen. Doch: «Ob diese allgemeine Impfpflicht in Deutschland kommt, ist völlig offen», sagt Korrespondentin Fatzer.

Selbst innerhalb der Bundesregierung gebe es Gegner der Impfpflicht, geschweige denn in den Bundesländern, die im Bundesrat – der Länderkammer – einem allfälligen Gesetz ebenfalls zustimmen müssten.

SRF 4 News, Rendez-vous vom 11.2.2022, 12.30 Uhr;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel