- Grossbritannien hat immer noch keinen Vertreter für die neue EU-Kommission benannt – und damit eine Frist der EU verstreichen lassen.
- Bei der Kommission sei bisher keine Antwort auf ein Mahnschreiben eingegangen, sagte eine EU-Sprecherin.
- Die EU werde die Situation analysieren und dann die nächsten Schritte einleiten.
Weil sich Grossbritannien weigert, einen EU-Kommissar zu benennen, hatte die EU letzte Woche ein Vertragsverletzungs-Verfahren gegen Grossbritannien eingeleitet. Grossbritannien wurde eine Frist bis Freitag gesetzt, auf das Mahnschreiben zu antworten.
Lenkt Grossbritannien nicht ein, kann das Verfahren theoretisch bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen. Die britische Regierung hatte zuvor angekündigt, dass sie wegen der für den 12. Dezember geplanten Neuwahlen keinen Kommissar ernennen könne.
Die neue EU-Kommission müsste damit nach bisherigem Stand am 1. Dezember ohne einen britischen Vertreter die Arbeit aufnehmen, auch wenn Grossbritannien nun nicht vor Ende Januar aus der EU austreten wird. Das EU-Parlament soll am kommenden Mittwoch über die neue EU-Kommission abstimmen.