- Israel begehe im Gazastreifen einen Völkermord. Das sagt eine Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrats.
- Die Ermittler berichten von Tötungen, von schweren körperlichen und geistigen Schädigungen oder von Massnahmen zur Verhinderung von Geburten.
- Es bestehe offensichtlich die Absicht, die Palästinenser im Gazastreifen zu vernichten, sagt die Vorsitzende der Untersuchungskommission.
In dem Bericht werden Israels Präsident Izchak Herzog, Regierungschef Benjamin Netanjahu und der ehemalige Verteidigungsminister Joav Galant beschuldigt, zu den Gräueltaten angestiftet zu haben.
Völkermordkonvention von 1948 als Basis
Den drei UNO-Ermittlern zufolge haben die israelischen Behörden und Sicherheitskräfte vier der fünf Handlungen gemäss der Völkermordkonvention von 1948 ausgeführt. Dazu gehören Tötungen, schwere körperliche und geistige Schädigungen, die Auferlegung von Bedingungen, um die palästinensische Bevölkerung ganz oder teilweise zu vernichten, sowie Massnahmen zur Verhinderung von Geburten.
«Es ist klar, dass es eine Absicht gibt, die Palästinenser zu vernichten», sagte die Vorsitzende der Kommission, die südafrikanische Juristin Navi Pillay. Sie stützt sich auf Aussagen israelischer Zivil- und Militärführer.
Die Behörden in Israel hätten es auch versäumt, den Völkermord zu verhindern und zu bestrafen, indem sie keine Ermittlungen gegen die Verantwortlichen durchgeführt hätten, hiess es im Bericht. Völkermord kann allerdings nur ein internationales Gericht feststellen.
Kommission spricht von Aushungerungspolitik
Die UNO-Ermittler prangern insbesondere die «beispiellose» Zahl getöteter Palästinenser an, darunter Kinder, die direkt ins Visier genommen worden seien, die Belagerung des palästinensischen Gebiets, einschliesslich der durch den Mangel an humanitärer Hilfe verursachten Hungersnot, die systematische Zerstörung des Gesundheits- und Bildungssystems und die sexuelle Gewalt.
Die UNO-Kommission forderte Israel auf, seine Aushungerungspolitik gegenüber den Palästinensern einzustellen, den Zugang für humanitäre Hilfe und für Mitarbeiter der Vereinten Nationen und anerkannter internationaler Nichtregierungsorganisationen zu gewährleisten und die Aktivitäten der umstrittenen Gaza Humanitarian Foundation einzustellen.