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Wegen Gesetz zu Homosexualität EU-Kommission verklagt Ungarn vor Europäischem Gerichtshof

  • Die EU-Kommission verklagt Ungarn wegen mutmasslicher Verstösse gegen EU-Recht gleich zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
  • Dabei geht es zum einen um ein Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transsexualität.
  • Der andere Fall betrifft das Vorgehen der ungarischen Behörden gegen den unabhängigen Radiosender Klubradio.
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Aus dem Archiv: Ungarns umstrittenes Homosexuellen-Gesetz
aus Echo der Zeit vom 30.03.2022. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 8 Minuten 39 Sekunden.

Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in der Staatengemeinschaft. Sollte Ungarn sich nicht an die nun zu erwartenden EuGH-Urteile halten, drohen hohe Geldstrafen. Kritiker werfen dem rechtsnationalen Regierungschef Viktor Orban schon lange vor, neben den Rechten von Minderheiten auch demokratische Institutionen und die Pressefreiheit auszuhöhlen, sich die Justiz Untertan gemacht zu haben und Ressentiments gegen Ausländer zu schüren.

Das Homosexuellen-Gesetz hatte Orban schon im vergangenen Jahr heftigen Gegenwind in der EU beschert. «Dieses ungarische Gesetz ist eine Schande», sagte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen damals. Der niederländische Regierungschef Mark Rutte machte deutlich, dass er für Ungarn keinen Platz mehr in der EU sieht, wenn die Regierung in Budapest so weitermacht.

Homosexuellen-Gesetz in Ungarn

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Das Gesetz trat im Juli 2021 in Kraft. Es verbietet Publikationen, die Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen. Auch wird Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Orban selbst wies jede Kritik an den neuen Regeln zurück – und behauptete, er verteidige vielmehr die Rechte von Homosexuellen.

Die EU-Kommission ist jedoch vielmehr der Ansicht, dass das Gesetz unter anderem Minderheiten auf Grundlage ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität diskriminiert sowie gegen Grundrechte und EU-Werte verstösst. Deshalb leitete die Behörde vor genau einem Jahr ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Budapest räumte die Bedenken derweil jedoch nicht aus.

Gleiches gilt für das Vorgehen gegen das Klubradio, den wohl letzten professionellen unabhängigen Radiosender des Landes. Der Sender musste im Februar 2021 den UKW-Sendebetrieb einstellen, weil die regierungsabhängige Medienbehörde die Sendelizenz nicht verlängert hatte. Seit dem Amtsantritt des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Orban 2010 war der private Sender regelmässig Repressionen seitens der Medienbehörde ausgesetzt. Unter anderem durfte er vor dem Lizenz-Entzug nur noch im Grossraum Budapest senden. Derzeit verbreitet das Klubradio sein Programm nur noch über das Internet – allerdings mit deutlich geringerer Reichweite.

Die EU-Kommission begründete die EuGH-Klage damit, dass Ungarn die Regeln zur Verlängerung der Sendefrequenz in einer unangemessenen und diskriminierenden Weise angewendet habe.

EU-Kommission treibt auch Verfahren gegen Polen voran

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Die EU-Kommission treibt im Streit um den polnischen Rechtsstaat ein Verfahren gegen Warschau voran. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, leitete sie den nächsten Schritt in einem sogenannten Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein. Polen hat nun zwei Monate Zeit, auf die Stellungnahme aus Brüssel zu reagieren und die Bedenken auszuräumen.

Andernfalls könnte die Kommission das Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Die Folge könnten finanzielle Sanktionen sein.

Hintergrund der Entscheidung sind mehrere Urteile des polnischen Verfassungsgerichts, die nach Ansicht der EU-Kommission unter anderem gegen den Vorrang des EU-Rechts verstossen sowie gegen die bindende Wirkung von EuGH-Urteilen. Zudem äusserte die Behörde erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts.

EU geht im Benzinstreit gegen Ungarn vor

Derweil hat die EU-Kommission im Streit über unterschiedliche Benzinpreise für inländische und ausländische Fahrzeuge rechtliche Schritte gegen Ungarn eingeleitet. Die Praxis, Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern von vergünstigtem Tanken auszuschliessen, sei unzulässig, erklärte Industriekommissar Thierry Breton. Ein derartiger Schritt störe den einheitlichen EU-Binnenmarkt als Mittel zur Bewältigung von Krisen und Instabilität.

Angesichts hoher Spritpreise subventioniert Ungarn das Tanken, schliesst aber unter anderem Lastwagen mit ausländischen Autonummern und mehr als 3.5 Tonnen Gewicht davon aus.

SRF 4 News, 15.07.2022, 14 Uhr;

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