- Justizministerin Karin Keller-Sutter spricht sich im Namen des Bundesrats gegen die Konzernverantwortungs-Initiative aus.
- Die Landesregierung unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments.
- Die von der Initiative vorgesehene Konzernhaftung würde dem Wirtschaftsplatz Schweiz schaden und Arbeitsplätze gefährden, sagte Keller-Sutter an einer Medienkonferenz in Bern.
Am 29. November 2020 wird die Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» abstimmen.
Der Initiativtext verlangt, dass Konzerne mit Schweizer Sitz die international anerkannten Menschenrechte respektieren und Umweltstandards auch im Ausland einhalten.
Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Initiative
Auch der Bundesrat wolle die Umwelt und Menschenrechte schützen, so Justizministerin Karin Keller-Sutter. Die Konzernverantwortungs-Initiative gehe der Landesregierung jedoch zu weit. Sie würde dem Wirtschaftsplatz Schweiz schaden und Arbeitsplätze gefährden.
Zudem wären Schweizer Unternehmen der ausländischen Konkurrenz gegenüber benachteiligt, sagt Keller-Sutter. Der Bundesrat spricht sich für den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments aus. Dieser könne sehr schnell Rechtssicherheit schaffen.
Umfangreicher Gegenvorschlag
Bei einer Ablehnung der Initiative würde der Gegenvorschlag in Kraft treten. Dieser sei laut Keller-Sutter sehr umfangreich und decke bei den Sorgfaltsprüfungs- und Berichterstattungspflichten sogar mehr Bereiche ab als die Initiative. Der Gegenvorschlag sei besser umsetzbar als die Initiative, bringe jedoch auch mehr Bürokratie.
Laut Karin Keller-Sutter bedeute ein Nein zur Initiative ein Ja zu den neuen Berichterstattungs- und Sorgfaltsprüfungspflichten sowie zur neuen Bussenregelung für fehlbare Unternehmen. Nur bei einer Ablehnung der Volksinitiative träten diese jedoch in Kraft. In der Vorlage vorgesehen sind Bussen bis 100'000 Schweizer Franken.
Ausgeweitete Haftungsregeln
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz müssten bei einer Annahme der Initiative für Schäden haften, die von Tochterfirmen oder Zulieferenden im Ausland verursacht werden. Von dieser neuen Haftungsform wären rund 80'000 Unternehmen betroffen. Es sei ein klassisches Eigentor, so Keller-Sutter, denn die Haftungsform sei international nicht abgestimmt.
Die überwiegende Mehrheit verhält sich gesetzeskonform.
Für eigens verursachte Schäden haften Unternehmen auch heute schon. Eine Kontaktstelle des Bundes suche bei einer Streitsache nach einvernehmlichen Lösungen, was richtig und selbstverständlich sei. Die überwiegende Mehrheit verhalte sich gesetzeskonform. Es sei jedoch übertrieben, für die Schäden anderer aufzukommen.
Umkehr der Beweislast sei «anmassend»
Gemäss dem Initiativtext läge es bei einer Anklage am Unternehmen, zu beweisen, dass die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Heute muss die klagende Partei die Nichteinhaltung der Vorschriften eines Unternehmens belegen.
Laut Keller-Sutter könne dies zu langwierigen und teuren Gerichtsprozessen führen und das Rechtssystem überfordern. Als Schweizer Regionalgericht Schweizer Recht im Ausland durchzuführen, sei nicht sinnvoll.