Was, wenn ein Sitz in einem Kantonsparlament für längere Zeit leer bleibt? Mehrere Kantone kennen bereits die Möglichkeit, dass sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier vertreten lassen können. Zieht nun auch der Kanton Solothurn nach?
Die Resultate aus fast 100 der 104 Solothurner Gemeinden sind da. Der Ja-Anteil beträgt aktuell 58 Prozent. Die Änderung in der Kantonsverfassung und im Kantonsratsgesetz dürfte angenommen werden. Noch fehlt das Ergebnis aus Olten. Die Stadt dürfte die Anpassung allerdings auch annehmen.
Abgelehnt wurde die Vertretung vorwiegend in Gemeinden im Bezirk Thal und im Schwarzbubenland.
Vertretung nur bei Mutterschaft, nicht bei Krankheit
Die Lösung im Kanton Solothurn beschränkt sich – im Gegensatz zu anderen Regelungen – auf Mütter. Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht am Ratsbetrieb teilnehmen kann, kann sich nicht vertreten lassen.
Kantonsrätinnen sollen sich bei der Geburt ihres Kindes drei bis zwölf Monate vertreten lassen können. Die Vertretung ist freiwillig. Wenn sich eine Kantonsrätin dafür entscheidet, rückt jene Person nach, die auf der Wahlliste auf dem ersten Ersatzplatz liegt. Diese Person hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die Parlamentarierin, die sie vertritt.
Die Meinungen zu der Vorlage sind im Kanton Solothurn geteilt: Mitte-Links erhofft sich von der Stellvertretungsregelung eine bessere Vereinbarkeit von Politik und Familie. FDP und SVP betonen die Nachteile und empfinden die Regelung als undemokratisch.