- Solothurner Kantonsrätinnen können sich künftig bei Schwangerschaft im Parlament vertreten lassen.
- Eine neue Regelung wurde mit 59 Prozent angenommen.
- Unterstützt wurde die Vorlage von der Mitte und linken Parteien, dagegen waren die Bürgerlichen.
Verfassungsänderung Mutterschaftsvertretung im Kantonsrat
Kanton Solothurn: Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft: Änderung der Kantonsverfassung
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JA
56'188 Stimmen
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NEIN
39'578 Stimmen
Was, wenn ein Sitz in einem Kantonsparlament während Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub leer bleibt? Solothurner Parlamentarierinnen können sich in dieser Zeit künftig vertreten lassen. Die Stimmbevölkerung hat Änderungen in der Kantonsverfassung und im Kantonsratsgesetz gutgeheissen.
Der Ja-Anteil betrug 59 Prozent. Gut 53 Prozent der stimmberechtigten Solothurnerinnen und Solothurner gingen an die Urne. Abgelehnt wurde die Stellvertretung in rund 20, vorwiegend kleineren Gemeinden im Bezirk Thal und im Schwarzbubenland.
Vertretung nur bei Mutterschaft, nicht bei Krankheit
Die Solothurner Lösung beschränkt sich auf Mütter – im Gegensatz zu anderen Kantonen. Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht am Ratsbetrieb teilnehmen kann, kann sich nicht vertreten lassen.
Kantonsrätinnen können sich bei der Geburt ihres Kindes drei bis zwölf Monate vertreten lassen. Die Vertretung ist freiwillig. Wenn sich eine Parlamentarierin dafür entscheidet, rückt jene Person nach, die auf der Wahlliste auf dem ersten Ersatzplatz liegt. Diese Person hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die Parlamentarierin, die sie vertritt.
Die Forderung stammt ursprünglich von Mitte-Kantonsrätin Sarah Schreiber. Sie freue sich über das deutliche Resultat, sagt sie in einer ersten Reaktion gegenüber SRF. Künftig soll eine Stellvertretung selbstverständlich sein, findet sie.
Das Kantonsparlament hatte die Regelung mit 58 zu 33 Stimmen gutgeheissen. Die Meinungen zur Vorlage waren im Kanton Solothurn aber geteilt. Mitte-Links erhofft sich von der Stellvertretungsregelung eine bessere Vereinbarkeit von Politik und Familie. FDP und SVP betonen die Nachteile und empfinden die Regelung als undemokratisch.