Was, wenn ein Sitz in einem Kantonsparlament für längere Zeit leer bleibt? Mehrere Kantone kennen bereits die Möglichkeit, dass sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier vertreten lassen können. Zieht nun auch der Kanton Solothurn nach?
Die Lösung im Kanton Solothurn beschränkt sich – im Gegensatz zu anderen Regelungen – auf Mütter. Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht am Ratsbetrieb teilnehmen kann, kann sich nicht vertreten lassen.
Kantonsrätinnen sollen sich bei der Geburt ihres Kindes drei bis zwölf Monate vertreten lassen können. Die Vertretung ist freiwillig. Wenn sich eine Kantonsrätin dafür entscheidet, rückt jene Person nach, die auf der Wahlliste auf dem ersten Ersatzplatz liegt. Diese Person hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die Parlamentarierin, die sie vertritt.
Die Meinungen zu der Vorlage sind im Kanton Solothurn geteilt: Mitte-Links erhofft sich von der Stellvertretungsregelung eine bessere Vereinbarkeit von Politik und Familie. FDP und SVP betonen die Nachteile und empfinden die Regelung als undemokratisch.