Wird der Systemwechsel am 28. September vom Stimmvolk angenommen, dann müssen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer den Eigenmietwert nicht mehr bezahlen. Im Gegenzug können sie bei der Steuererklärung weniger Abzüge geltend machen, etwa für Unterhalts- und Sanierungskosten.
Das findet Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter konsequent, die am Freitag den Abstimmungskampf eröffnet hat: «Diese Vorlage ist ausgewogen. Man kann nicht den Eigenmietwert abschaffen und trotzdem Hypothekarzinsen und Unterhalt noch abziehen.»
Auf die Frage, warum bisher alle Anläufe zur Abschaffung des Eigenmietwerts gescheitert sind, hat die Finanzministerin eine klare Antwort: «Weil man sozusagen den ‹Fünfer und das Weggli› wollte.»
Im Moment kann das Kosten haben. Das ist so und damit muss man leben.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde bei Bund, Kantonen und Gemeinden gemäss Schätzungen Steuerausfälle von rund 1.8 Milliarden Franken verursachen. Sofern der Hypothekarzins auf dem aktuellen Niveau bleibt. Würden die Zinsen steigen, würden sich die Steuerausfälle verringern.
Hohe Steuerausfälle also, während der Bund zugleich den Gürtel enger schnallen muss. Karin Keller-Sutter sagt: «Im Moment kann das Kosten haben. Das ist so und damit muss man leben. Aber es gibt eben auch die Möglichkeit, über diese Objektsteuer für Zweitliegenschaften eine Kompensation zu finden.»
Keller-Sutter meint damit die vorgeschlagene Steuer auf Zweitliegenschaften, die von den Kantonen eingeführt werden kann. Dafür braucht es eine Verfassungsänderung, die wichtiger Teil der Vorlage ist. Wird die Verfassungsänderung an der Urne abgelehnt, tritt auch das Gesetz zur Abschaffung des Eigenmietwerts nicht in Kraft.
Handwerklicher Pfusch?
Dass Bergkantone wie das Wallis oder Graubünden mit so einer Steuer auf Zweitliegenschaften die Abschaffung des Eigenmietwerts ausgleichen können, sei falsch, sagt SP-Co-Präsident Cédric Wermuth. Darauf hätten die Bergkantone explizit hingewiesen. Er wirft dem Parlament einen «handwerklichen Pfusch» vor.
Die Kantone lehnen deshalb den Systemwechsel ab. Die Gegner sind ohnehin zahlreich: Der Mieterverband kämpft gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts, ebenso die SP und die Grünen. Und auch ein bürgerliches Komitee, das wegen der wegfallenden Abzüge weniger Haussanierungen befürchtet. Das Hauptargument bleiben aber die Steuerausfälle.
Für die grosse Mehrheit sind es ziemlich sicher mehrere hundert Franken Zusatzbelastung durch neue Steuern.
Diese Ausfälle von gegen zwei Milliarden bei Bund und Kantonen müssten letztlich von der Bevölkerung bezahlt werden, kritisiert Wermuth: «Die Abschaffung des Eigenmietwerts bedeutet für ein paar wenige eine Steuerentlastung. Für die grosse Mehrheit sind es ziemlich sicher mehrere Hundert Franken Zusatzbelastung durch neue Steuern.»
Bürgerliche befürworten Systemwechsel
Unterstützt wird der Systemwechsel von SVP, FDP, der Mitte und den Grünliberalen. Auch der Hauseigentümerverband will dem Eigenmietwert ein Ende setzen und macht mit dem Slogan «Wohnen ohne Sorgen» Werbung dafür.
Klappt es diesmal mit der Abschaffung des Eigenmietwerts? Bundespräsidentin Keller-Sutter findet es gut, dass diese Frage jetzt endlich einmal auch wieder vorgelegt wird: «Wenn es ein Ja ist, ist es ein Ja. Bei einem Nein wird die Frage der Eigenmietbesteuerung wohl für längere Zeit vom Tisch sein.»