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Abstimmung Kanton Nidwalden Klares Nein: Regierungsmitglieder dürfen Nebenämter behalten

  • Die Volksinitiative «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln» von den Grünen und der SP scheitert vor dem Nidwaldner Volk.
  • Regierungsmitglieder dürfen weiterhin Nebenämter annehmen.

Volksinitiative VR-Mandate Regierungsrat

Kanton Nidwalden: Volksinitiative «Verwaltungsratsmandate regeln»

  • JA

    33.5%

    5'046 Stimmen

  • NEIN

    66.5%

    10'035 Stimmen

Im Kanton Nidwalden sind die sieben Regierungsrätinnen und Regierungsräte nicht in einem Vollamt angestellt. Sie arbeiten Teilzeit in einem 80-Prozent-Pensum. Per Gesetz haben sie ausdrücklich die Möglichkeit, einem Nebenverdienst nachzugehen – auch mit einem Verwaltungsratsmandat. Das bleibt auch weiterhin so. Die Stimmbeteiligung betrug 49.2 Prozent.

Sieben Menschen stehen lächelnd auf einem gepflasterten Platz vor einem Denkmal.
Legende: Nebenbeschäftigungen bieten der Nidwaldner Regierung eine Möglichkeit, um während oder nach der Amtstätigkeit einen Fuss im Wirtschaftsleben zu behalten. zvg/Kanton Nidwalden

Die Volksinitiative, die verlangt hatte, dass Regierungsmitglieder Nebenämter nur dann annehmen dürfen, wenn es dem Kanton dient, wurde deutlich abgelehnt. Jedes angestrebte Mandat muss damit nicht erst von der Aufsichtskommission des Landrats, also des Kantonsparlaments, geprüft werden.

Dass die Initiative der Grünen und der SP so klar scheiterte, sei eine Enttäuschung, sagt Alexander Huser von den Grünen: «Es war ein langer politischer Prozess, wir haben viel dafür investiert. Aber wir hatten viel Gegenwind von allen grossen Parteien – von der Mitte bis zur SVP.»

Einschätzung: «Volk scheint der Regierung zu vertrauen»

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Die Nidwaldner Bevölkerung stört es nicht, wenn die Mitglieder ihrer Regierung selber beurteilen, in welchen Gremien sie sonst noch tätig sind.

Es scheint, dass die Bevölkerung der Regierung genug vertraut. Trotz der Tatsache, dass die Finanzdirektorin gleichzeitig im Verwaltungsrat eines guten Steuerzahlers des Kantons sitzt – und dies national im Jahr 2022 für Aufruhr gesorgt hatte und von der Rechtsexpertin Monika Roth als «eigentlich nicht zulässig» bezeichnet worden war – wollen die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner, dass alles bleibt, wie es ist.

Die Mehrheit der Bevölkerung ist offensichtlich der Meinung, dass ein Regierungsmitglied durchaus in einem Verwaltungsrat sitzen und trotzdem unabhängig Entscheidungen treffen kann.

Eine andere Lösung hatte die Regierung selber vorgeschlagen: Nämlich, dass die Regierungsrätinnen und -räte ihre Pensen von heute 80 auf 100 Prozent aufstocken und somit Nebentätigkeiten nicht mehr möglich wären. Diesen Gegenvorschlag hat der Landrat, das Parlament, allerdings abgelehnt, so dass das Volk nicht darüber befinden konnte.

Vielleicht wäre das Interesse an der Vorlage grösser gewesen, wenn der Gegenvorschlag auch zur Debatte gestanden wäre. Es wäre dann um deutlich mehr gegangen.

Eine Kurzeinschätzung von SRF-Regionalredaktorin Julia Stirnimann

Regierung und Kantonsparlament lehnten das Volksbegehren ab. Sie verwiesen unter anderem von Anfang an auf die Unvereinbarkeits- und Ausstandsregeln. Die Bevölkerung vertraue offenbar der Regierung, freut sich der Nidwaldner Landammann Othmar Filliger: «Die Transparenz ist hier sicher wichtig. Wir legen offen, wer welche Mandate hat.»

Die Diskussion sei aber wahrscheinlich nicht vom Tisch. Vor allem der Aspekt, ob die Arbeit eines Regierungsrates oder einer Regierungsrätin in Nidwalden nicht ein Vollamt sein solle, könnte wieder aufflammen.

Die Regierung wollte zur Initiative einen Gegenvorschlag stellen. «Die Regierung hat immer klar gesagt, dass wir in Wirklichkeit mehr als 100 Prozent arbeiten», so Filliger. Mit einem Vollamt wäre auch der Interessenskonflikt vom Tisch gewesen. Beim Landrat fand dieses Anliegen aber kein Gehör und er lehnte den Gegenvorschlag ab.

Abstimmungsdossier

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Legende: SRF

News und Hintergründe zu den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen vom 30. November 2025.

Regionaljournal Zentralschweiz, 30.11.2025, 12:10 Uhr ; 

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