- Das Urner Stimmvolk hat eine Initiative der Jungen SVP angenommen.
- Diese verlangt, dass abgewählte Regierungsrätinnen und Regierungsräte künftig keine Abwahlentschädigung mehr erhalten.
- Das Volksbegehren ist in sämtlichen 19 Gemeinden erfolgreich.
- Die Stimmbeteiligung liegt bei 50.6 Prozent.
Abschaffung Abgangsentschädigungen Regierungsrat
Kanton Uri: Volksinitiative «Streichung der Abgangsentschädigung für den Urner Regierungsrat»
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JA
8'886 Stimmen
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NEIN
4'460 Stimmen
Energiegesetz
Kanton Uri: Teilrevision des Energiegesetzes
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JA
9'522 Stimmen
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NEIN
3'163 Stimmen
Seit dem 1. Januar 2006 erhalten abgewählte Urner Regierungsmitglieder sechs Monatslöhne als Entschädigung. Vorausgesetzt, man ist zum Zeitpunkt der Abwahl noch nicht 62 Jahre alt.
Die Junge SVP hält die Abgangsentschädigung von rund 90'000 Franken nicht mehr für zeitgemäss: Es dürfe nicht sein, dass ehemalige Regierungsmitglieder mit «fürstlichen Abgangsentschädigungen» ausgestattet werden. «Goldene Fallschirme» seien nicht mehr zeitgemäss, so die Jungpartei. Zudem müsse der Kanton Uri finanziell den Gürtel enger schnallen.
Nun sagte die Bevölkerung klipp und klar: So geht es nicht.
Dass das Stimmvolk die Initiative derart deutlich gutheissen würde, hat Fabio Affentranger, SVP-Landrat und Mitglied der Jungen SVP, nicht erwartet. «Wir freuen uns sehr über das gute Resultat.» Offenbar habe seine Partei den Puls der Bevölkerung gespürt. «Die Abgangsentschädigung war ein grosses Thema in der Bevölkerung.»
In den letzten beiden Jahren habe man im Kanton Uri kleine Beträge gestrichen, «teils über 1000 Franken diskutiert», bei den Politikerinnen und Politikern hingegen habe man nichts gespart. «Nun sagte die Bevölkerung klipp und klar: So geht es nicht.»
Dass der Spardruck den Entscheid beeinflusst hat, glaubt auch Landammann Christian Arnold. «Vorlagen zu Sitzungsgeldern und Amtsentschädigungen sind schwierig durchzubringen.» Zudem sei es den Parteien nicht gelungen, das Volk genügend aufzuklären. «Die sechs Monatslöhne sollten primär dafür sorgen, dass es nach einer Abwahl nicht zum Härtefall kommt.»
Uri nimmt nun Sonderstellung ein
Uri ist damit in der Zentralschweiz der einzige Kanton, der keine Abgangsentschädigung mehr kennt. Fabio Affentranger sieht dies nicht als Nachteil für die Rekrutierung von Regierungsmitgliedern. «Im Gegenteil», sagt der 36-jährige Kantonspolitiker, welcher der Jungen SVP angehört, «wir nehmen damit eine Vorreiterrolle ein».
Gerade Inhaber von Gewerbebetrieben werden sich künftig eine Kandidatur sehr gut überlegen.
Landammann Christian Arnold dagegen sagt: «Gerade Inhaber von Gewerbebetrieben werden sich künftig eine Kandidatur sehr gut überlegen. Denn es sei nicht immer möglich, eine Firma neben der Politik parallel weiterlaufen zu lassen.» Auch jüngere Leute könnte der Entscheid abschrecken.
Die Regelung zur Abwahlentschädigung kam erst einmal zur Anwendung: 2024 – als der damalige Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti (SP) nicht wiedergewählt wurde. Ist es da nicht vermessen, von einem «Sparbeitrag» zu sprechen? «Nein, überhaupt nicht», sagt SVP-Landrat Fabio Affentranger. «Die 90'000 Franken muss man zuerst von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern einkassieren.»
Anders sieht dies Landammann Christian Arnold. Ein grosser Sparbeitrag sei dies nicht. «Die Entschädigung fällt ja nur bei einer Abwahl an.»
Regierung und Parlament waren gegen Initiative
Regierung wie auch Parlament haben die Initiative im Vorfeld der Abstimmung klar abgelehnt. Bei der Entschädigung handle es sich nicht um eine Abgangsentschädigung, sondern um eine Abwahlentschädigung, betonte die Regierung. Und führte an: Exekutivpolitikerinnen und -politiker könnten nicht einfach so zurück in ihre angestammten Berufe, in denen sie während mehrerer Jahre nicht mehr tätig gewesen seien.