Christine D'Souza ist wütend. Am Sonntagmittag steht sie vor dem Basler Rathaus mit einem Schild in der Hand und der Aufschrift: «Meine Stimme zählt nicht.» D'Souza wohnt im elsässischen Kiffis (F) unweit der Schweizer Grenze und hat letzte Woche ihre Abstimmungsunterlagen per Computer an die Basler Staatskanzlei geschickt.
Doch ihre abgegebene Stimme konnte wegen einer Panne mit einem USB-Stick nicht ausgezählt werden. D'Souza kritisiert den Kanton nun scharf dafür, dass die Betroffenen erst sehr spät über die technischen Probleme informiert wurden. Sie habe keine Möglichkeit mehr gehabt, ihre Stimme abzugeben.
Die ehemalige Basler Politikerin erwägt deshalb auch rechtliche Schritte gegen den Kanton. Möglich wäre eine Beschwerde wegen Verletzung ihrer politischen Rechte. Neben D'Souza sind noch weitere Auslandschweizerinnen und -schweizer betroffen. Der Kanton teilte mit, dass rund 2000 Stimmen nicht ausgezählt werden konnten.
Neben rechtlichem Ungemach droht dem Kanton und dem E-Voting auch ein Imageschaden und Vertrauensverlust. Noch in diesem Jahr will Basel-Stadt das E-Voting-Angebot ausbauen. Geplant ist, dass neben Auslandschweizerinnen auch Stimmbürger mit Wohnsitz in der Schweiz ihre Stimme per Computer abgeben können.
Das ist ein relevanter Rückschlag.
Die USB-Panne dürfte den Kritikern von E-Voting nun aber Auftrieb geben, ist Politologe Lucas Leemann überzeugt. «Das ist ein relevanter Rückschlag», sagt Leemann. «Es gibt den Gegnerinnen und Gegnern ein sehr anschauliches Beispiel, um auf die Risiken und Probleme hinzuweisen.»
Dies sieht auch Politologe Michael Herrmann so. Bund und Kantone mussten in den letzten Jahren viel Vertrauen aufbauen. «So eine Panne wirft das E-Voting nun um Jahre zurück.»
Auch in der Basler Politik gibt die Panne zu reden. So haben SVP, LDP und FDP bereits Vorstösse eingereicht oder angekündigt. FDP-Grossrat Luca Urgese spricht vom einem «USB-Gate» und fordert Erklärungen von der Regierung.
Die Reputation des Kantons hat offensichtlich schweren Schaden genommen.
Die LDP zeigt sich in einer Medienmitteilung schockiert über diesen – Zitat – «E-Voting-Skandal». Auch SVP-Grossrat Lorenz Amiet hält fest: «Der Kollateralschaden ist beträchtlich und die Reputation des Kantons hat offensichtlich schweren Schaden genommen.»
Bedauern beim Kanton
Die Basler Staatskanzlei wollte sich am Montag nicht mehr zur Panne äussern. Am Sonntag zeigte Vizestaatsschreiber Marco Greiner Verständnis für den Unmut und sagte gegenüber dem Regionaljournal Basel: «Wenn jemand sein Stimmrecht nicht ausüben kann, ist das eine Verletzung politischer Rechte. Das bedauern wir sehr. Wir verstehen, wenn Betroffene rechtliche Schritte prüfen.»
Offen bleibt, wie genau es zu dieser Panne kommen konnte. Die Basler Staatskanzlei spricht von einem Problem mit einem USB-Stick zur Entschlüsselung der digitalen Abstimmungsurnen und hält fest, dass keine Verbindung zwischen dem Vorfall und dem E-Voting-System der Schweizerischen Post bestehe.
Die für E-Voting zugelassenen Stimmberechtigten der Kantone Thurgau, Graubünden und St. Gallen seien von der Panne in Basel nicht betroffen.
Keinen Einfluss auf Schlussresultat
Immerhin haben die nicht ausgezählten Stimmen aus Basel keinen Einfluss auf das Schlussresultat der eidgenössischen Abstimmungen. Die Resultate fielen deutlich aus und kantonale Vorlagen gab es in Basel-Stadt am Sonntag keine. Klar ist aber: Politisch und rechtlich hat die Panne sicher ein Nachspiel.