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Kompromiss bei der BVG-Revision
Aus Tagesschau am Vorabend vom 03.02.2023.
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Altersvorsorge Nationalratskommission steht bei BVG-Reform vor Kompromiss

  • Für die Reform der beruflichen Vorsorge zeichnet sich ein Kompromiss ab.
  • Die zuständige Nationalratskommission will in der Sache dem Ständerat folgen.
  • Der Nationalrat wird in der Frühjahrssession voraussichtlich ein weiteres Mal über die BVG-Reform beraten.

Die Lösung des Ständerats beim Ausgleich für den tieferen Umwandlungssatz sei zielgerichtet, heisst es in der Mitteilung der Parlamentsdienste. Die Hälfte der Versicherten würde von einem Zuschlag profitieren. Hingegen würden Personen mit hohen Renten nicht zusätzlich unterstützt.

Nationalratssaal von innen
Legende: Der Nationalrat wird im Frühjahr möglicherweise nochmals zu der Reform Stellung nehmen. Keystone/GAETAN BALLY

Wille des Ständerats

Der Ständerat will die Senkung des Umwandlungssatzes zur Berechnung der Renten für 15 Jahrgänge ausgleichen. Sie sollen einen Zuschlag auf der Rente der beruflichen Vorsorge erhalten.

So hat es die kleine Kammer im Dezember im Zuge der BVG-Reform beschlossen. Rund 50 Prozent der Angehörigen dieser Jahrgänge sollen davon profitieren.

Noch Uneinigkeiten

In anderen Punkten gibt es aber noch Uneinigkeiten. Eine gewichtige Differenz zwischen Nationalratskommission und Ständerat besteht bei der Höhe und Ausgestaltung des Koordinationsabzugs der aktiven Versicherten.

Gegen die BVG-Reform haben die Gewerkschaften bereits ein Referendum angekündigt.

Das wollten die Minderheiten

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Beim zuvor vom Nationalrat beschlossenen Modell hätten schätzungsweise 35 bis 40 Prozent der Versicherten den Zuschlag erhalten. Eine Minderheit in der Sozial- und Gesundheitskommission wollte bei diesem Modell bleiben, unterlag aber mit 11 gegen 14 Stimmen.

Eine weitere Minderheit wollte zum vom Bundesrat mitgetragenen Kompromiss der Sozialpartner zurückkehren. Ihr Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Tagesschau am Vorabend, 03.02.2023, 18:00 Uhr;

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