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Auf einen Blick Die Abschaffung des Eigenmietwerts in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegnerinnen ins Spiel?

Am 28. September entscheidet das Schweizer Stimmvolk über den «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» (Abschaffung des Eigenmietwerts). Da die Vorlage an eine Verfassungsänderung gekoppelt ist, bedarf es neben des Volkmehrs auch eines Ständemehrs.

Das Ziel der Vorlage

Wer seine eigene Immobilie bewohnt, versteuert einen Eigenmietwert – ein theoretisch erzielbarer Mietwert. Das Parlament will diese Besteuerung abschaffen und im gleichen Schritt geltende Abzugsmöglichkeiten, etwa bei Schuldzinsen oder beim Unterhalt, einschränken. Als Voraussetzung und Kompensation für die Abschaffung des Eigenmietwerts muss eine Verfassungsänderung für neue kantonale Steuern auf Zweitliegenschaften angenommen werden.

Informationen des Bundes

Das ist neu

Wird die besondere Liegenschaftssteuer angenommen, so wird die Besteuerung des Eigenmietwerts abgeschafft. Die Reform wird die Steuerlast von Wohneigentümerinnen und -eigentümern beeinflussen. Bei Inkrafttreten müssten sie im Schnitt weniger Steuern zahlen. Folglich hätten Bund, Kantone und Gemeinden auch weniger Einnahmen.

Drei Argumente dafür

  • Die Besteuerung des Eigenmietwerts bestraft besonders Familien, ältere Menschen und alle, die Wohneigentum anstreben oder erben. 
  • Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung vereinfacht das Steuersystem und reduziert die Anreize zur privaten Verschuldung. 
  • Die besondere Liegenschaftssteuer ermöglicht es den betroffenen Kantonen, ihre Steuereinnahmen auf Zweitliegenschaften zu sichern.

Drei Argumente dagegen

  • Die Abschaffung des Eigenmietwerts kommt primär Eigenheimbesitzenden zugute, Mieterinnen und Mieter bleiben aussen vor. 
  • Von der Vorlage profitieren jene, die bereits neue Häuser oder Häuser in gutem Zustand besitzen. Jene, die renovationsbedürftige Häuser haben, verlieren. Sie können ihre Investitionen nicht mehr von den Steuern abziehen.
  • Der Systemwechsel kann beim Staat zu Mindereinnahmen führen. Bestimmte Kantone trifft es besonders hart.

Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Annahme. Der Nationalrat hat sie mit 123 zu 57 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat sprach sich mit 25 zu 15 Stimmen bei vier Enthaltungen ebenfalls dafür aus.

Berichterstattung bei SRF

SRF 4 News, 22.08.2024, 6 Uhr ; 

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