Der Ständerat diskutierte in einem sogenannten Energie-Mantelerlass verschiedene mögliche Anpassungen des Stromversorgungs- und des Energiegesetzes. Am Nachmittag wurde Folgendes entschieden:
- Ausbauziele: Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte und nicht mehr nur Richtwerte für die Jahre 2035 und 2050. Sie betragen – exklusive Wasserkraft – 35 Terawattstunden bis 2035 und 45 Terawattstunden bis 2050. Für die Wasserkraft gelten die Zielwerte 37.9 Terawattstunden bis 2035 und 39.2 Terawattstunden bis 2050.
- Interessenabwägung: Umweltbestimmungen werden beim Bau oder Umbau von erneuerbaren Energieanlagen in Kraft bleiben.
- Verbrauchsziele: Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Jahr 2000 bis 2035 um 43 Prozent und 2050 um 53 Prozent zu senken.
Ausserdem soll der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr netto den Richtwert von fünf Terawattstunden nicht überschreiten, wobei dieser Wert aber nicht verbindlich ist. Des Weiteren wird der Schutz von Biotopen und Wasser- und Zugvogelreservaten von nationaler Bedeutung aufgeweicht. Darin lebt ein Drittel der geschützten Arten. Zuvor waren dort neue Stromproduktionsanlagen verboten.
Schliesslich sind gewisse Stromproduktionsanlagen von nationalem Interesse, wenn sie einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele leisten. Neu steht dabei nationales Interesse über kantonalem, regionalem und lokalem.
So diskutierte der Ständerat über den Mantelerlass
Mit dem Energie-Mantelerlass sollen Projekte für erneuerbare Energien gefördert und rascher umgesetzt werden können – ohne Verzögerungen durch aufwändige Prozesse und Einsprachen. Die vorberatende Kommission wollte in verschiedenen Punkte weiter gehen als der Bundesrat.
Etwa rechnet sie mit zusätzlichem Strombedarf. Stichworte sind hier Digitalisierung und Dekarbonisierung. Die Kommission schraubte deshalb die Ziele für erneuerbaren Strom im Inland deutlich höher.
Dafür war eine Mehrheit der Umweltpolitiker und Energiepolitikerinnen des Ständerats bereit, die Vorgaben im Umwelt- und Landschaftsschutz auszuhebeln. Auch wenn sich hier rechtliche Fragen stellen, wie der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller am Morgen antönte: «Bereits wird uns vorgeworfen, wir würden damit gegen die Verfassung verstossen. Für meine Begriffe kann ich sagen: Das Signal mit diesem Entwurf ist klar.» Man wolle vorwärtsgehen – aber auch Zugeständnisse machen.
Ein unvereinbarer Widerspruch?
Doch der Widerspruch ging bis in die politische Mitte hinein: Zugeständnisse ja, aber nicht alles über Bord werfen. Die Grüne Ständerätin Lisa Mazzone stellte die Frage nach dem Warum. Solche Eingriffe – gerade bei der Wasserkraft – seien in keinem Verhältnis im Vergleich zum Potenzial des zusätzlich produzierten Stroms.
Von einer Herkulesaufgabe sprach die Urner Ständerätin Heidi Z'graggen und schob nach: «Die Lösung braucht Entschiedenheit – und in dieser Entschiedenheit das richtige Mass. Und es braucht zu Herkules die warnenden Kassandra-Rufe.»
Die Diskussion im Ständerat wird nächste Woche fortgeführt.
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