Trotz Iran-Krieg und der gesperrten Strasse von Hormus: An den Tankstellen in der Schweiz fliessen Diesel und Benzin nach wie vor und die Flugzeuge heben ab. Beim Kerosin ist die Lage jedoch angespannt.
Die Versorgung der Schweizer Flughäfen werde bis Ende Mai 2026 als gesichert eingeschätzt, schreibt das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung. Sollte es Engpässe geben, kann der Bund die Reserven in den Pflichtlagern freigeben. Das ist bei allen Brenn- und Treibstoffen so. Und was in der Schweiz in diesen Tanklagern liegt, ist – anders als in EU-Ländern – ausschliesslich für die Schweiz.
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union und somit nicht an die Energiesolidarität gebunden.
Wird das Kerosin in einem EU-Staat knapp, sind die anderen Mitgliedsländer gesetzlich zur sogenannten Energiesolidarität verpflichtet. So müsste etwa Deutschland einem anderen EU-Land mit deutschem Flugbenzin aushelfen.
Keine Energiesolidarität mit EU-Ländern
Die Reserven der Schweiz hingegen seien nur für die Schweiz da, sagt Nicole Mathys, Leiterin der Geschäftsstelle Energie beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). «Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union und somit nicht an die Energiesolidarität gebunden», sagt sie.
Jedoch gibt es eine Ausnahme. Bei der Gasversorgung bestehe zwischen der Schweiz, Italien und Deutschland ein Abkommen, sagt Nicole Mathys. Werde in einem dieser Länder das Gas knapp, dann könne gegenseitig um Solidarität angefragt werden. «Dort steht dann im Fokus, die geschützten Kundinnen und Kunden mit Gas zu beliefern – das sind beispielsweise Haushalte, Spitäler oder Notdienste», sagt sie.
Solche geschützten Gas-Beziehende würden somit bevorzugt beliefert. Bei Treibstoffen besteht im Vergleich zum Brennstoff Gas hingegen keine Priorisierung. Dass die Schweiz keine Energiesolidarität kennt, würde deshalb nicht bedeuten, dass sie von einer Treibstoffknappheit nichts spüren würde.
Da bei Engpässen Treibstoffe wie Kerosin, aber auch Diesel oder Benzin aus den Pflichtlagern der Schweiz über die herkömmlichen Kanäle auf den Markt fliessen würden, sei es möglich, dass Händler aus dem Ausland Treibstoff kaufen, sagt Mathys. «Theoretisch kann das jemand einkaufen und auf der anderen Seite der Grenze wieder verkaufen.» Der Markt bleibt also offen.
Rettungsflüge können priorisiert werden
Weiter kann der Bundesrat Ausnahmen beschliessen. «Würde zum Beispiel Kerosin sehr, sehr knapp, dann könnte der Bundesrat anordnen, dass zum Beispiel Rettungs-, Lösch- und Suchflüge, die von ihnen benötigten Flugpetrol-Lieferungen erhalten würden», so Mathys. Doch davon sei man aktuell noch weit weg.
Und von all diesen Regelungen wäre die Armee ausgenommen. Gemäss Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung hat die Armee eigene Flugpetrol-Bestände. Deren Treibstoff liegt somit nicht in den Pflichtlagern, welche der Bund in Absprache mit der hiesigen Mineralölwirtschaft führt.