Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab dem 22. März unter anderem wieder Veranstaltungen mit Publikum, Treffen zu Hause mit zehn Personen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen möglich sein. Das schlägt der Bundesrat vor.
Weil die Fallzahlen derzeit wieder steigen, ist jedoch noch nicht klar, wann dieser zweite Öffnungsschritt tatsächlich erfolgen kann. Der Bundesrat entscheidet am 19. März.
Folgende Lockerungen gibt der Bundesrat bei den Kantonen in Vernehmlassung:
- Private Treffen zu Hause: im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen sollen wieder 10 Personen erlaubt sein.
- Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 150 (etwa Fussballspiele), drinnen mit 50 Personen (etwa Kinos). Zusätzlich soll eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts und eine Sitz- und Maskenpflicht gelten.
- Andere Veranstaltungen: Bei Führungen in Museen oder Treffen von Vereinsmitgliedern sollen 15 Personen erlaubt sein.
- Restaurants: Gastrobetriebe sollen ihre Terrassen wieder öffnen können. Pro Tisch sollen maximal vier Personen erlaubt sein, und zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. Die Unterstützung der Betriebe wird fortgeführt und ist nicht abhängig davon, ob die Terrassen geöffnet werden können.
- Sport und Kultur: Sportliche und kulturelle Aktivitäten sollen neu auch für Erwachsene im Amateurbereich für Einzelpersonen und Gruppen bis zu 15 Personen erlaubt sein. Es gilt Masken- und Abstandspflicht. Es soll jedoch Ausnahmen für Aktivitäten geben, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. Der Bund empfiehlt, sich vorher testen zu lassen. Sportarten mit Körperkontakt werden in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt sein. Wettkämpfe in allen Sportarten bleiben verboten.
- Zoos, botanische Gärten etc.: Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen wieder öffnen können. Es gilt Masken und Abstandspflicht. Schwimmbäder und Wellnessanlagen sollen geschlossen bleiben.
- Präsenzunterricht an Hochschulen: Soll wieder möglich sein, allerdings mit Beschränkung auf 15 Personen, ebenso mit Masken- und Abstandspflicht sowie Kapazitätsbeschränkungen.
- Alters- und Pflegeheime: Aufhebung der Maskenpflicht für geimpfte Bewohner.
- Änderung der Quarantänepflicht: Geimpfte Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, sollen nicht mehr in Quarantäne müssen.
Der Bundesrat betont, dass derzeit noch offen ist, ob die epidemiologische Lage den nächsten Öffnungsschritt am 22. März zulassen wird. Die nächsten Tage dürften Klarheit über die weitere Entwicklung bringen. Der Bundesrat orientiert sich bei seinem Entscheid an den festgelegten Richtwerten, er betont aber, dass kein Automatismus bestehe.
Definitiv beschlossen hat der Bundesrat die Testoffensive : Der Bund übernimmt ab 15. März die Kosten aller Schnelltests, auch von allen asymptomatischen Personen.
Wann und in welcher Form allenfalls gar ein dritter Öffnungsschritt erfolgen kann, hat der Bundesrat angesichts der fragilen epidemiologischen Lage noch nicht festgelegt.