Noch ist die Pandemie nicht vorbei und für eine abschliessende Bilanz ist es zu früh. Trotzdem haben die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) die Situation in den Spitälern unabhängig von der aktuellen Pandemie-Situation analysiert.
Wie hat die Gesundheitsversorgung in der Pandemie funktioniert? Wo braucht es künftig Nachbesserungen? In ihrer Analyse kommt die GDK jetzt zum Schluss, dass sich der Bund finanziell stärker beteiligen müsste.
Der Bundesrat sieht allerdings die Kantone in der Verantwortung. Auch der Ständerat hat Ende 2021 vier Standesinitiativen abgelehnt, welche Bundesgelder für die finanziellen Lücken der Spitäler forderten.
Finanzierungsfrage bald wieder auf dem Tapet
Trotzdem gibt der Basler Gesundheitsdirektor und GDK-Präsident Lukas Engelberger nicht auf, auch wenn er einräumt, dass man mit dem Anliegen bisher unterlegen sei: «Ich gehe davon aus, dass die Frage erneut diskutiert wird – etwa bei der Revision des Epidemiengesetzes.»
Zahl der Neuinfektionen steigt
Konkret wünscht sich die GDK, dass die Gesetzesgrundlagen angepasst werden: Wenn der Bund in der Krise Vorgaben macht für zusätzliche Spital-Kapazitäten – zusätzlichen Platz, mehr Betten und mehr Fachpersonal – dann soll sich der Bund an den dadurch entstehenden Kosten auch finanziell beteiligen.
Milliarden-Fehlbetrag bei den Spitälern
Auch für Ausfälle möchten die Kantone Bundesgeld. So sollen die Einnahmen, die in den Spitalkassen fehlen, weil Operationen abgesagt werden mussten, ersetzt werden. «Der Bund steht in der Verantwortung für jene Schäden, die sich aus dem Behandlungsverbot im Frühjahr 2020 ergeben haben», zeigt sich Engelberger überzeugt.
Der Bund steht in der Verantwortung für die Schäden infolge des Behandlungsverbots.
Bereits im ersten Pandemiejahr haben die Spitäler auf ihre finanzielle Belastung hingewiesen. Nach einer Studie von 2021 beträgt die finanzielle Lücke insgesamt bis zu 1.5 Milliarden Franken.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt auf Anfrage von Radio SRF in beiden Punkten die bisherige Haltung: Der Bund hat keine gesetzliche Grundlage, um sich an diesen Kosten zu beteiligen.
Die Kantone werden sich also noch etwas gedulden müssen.