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Blocher-Ruhegehalt Finanzdelegation sagt Nein zu Blochers Millionen-Forderung

  • Die Finanzdelegation spricht sich gegen eine rückwirkende Auszahlung von Ruhegehältern für Magistratspersonen aus.
  • Dies betrifft insbesondere alt Bundesrat Christoph Blocher, der erst 12 Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesrat einen Anspruch geltend gemacht hatte.
  • Der Bundesrat hatte Blochers Ruhegehalt bereits bewilligt. Nach dem Nein der Finanzdelegation geht er nochmals über die Bücher.

Bundesräte haben direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegehalt. Das ist Usus und eigentlich unbestritten. Unklar ist jedoch, wie lange der Anspruch auf dieses Ruhegehalt rückwirkend besteht.

Wozu das Ruhegehalt dient

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Im Gegensatz zu einer Rente einer Pensionskasse handelt es sich beim Ruhegehalt um eine Abgeltung für geleistete Dienste. Ein Ruhegehalt soll ein standesgemässes Leben nach dem Ausscheiden aus dem Amt ermöglichen, es ist keine berufliche Vorsorge in Form einer Versicherung.

Denn Gesetz und Verordnung enthalten keine Bestimmungen für den Fall, dass eine Magistratsperson ihren Anspruch auf die Auszahlung des Ruhegehalts nicht direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt geltend macht, sondern zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend beantragt.

Augenscheinlich wurde dieses Problem Anfang Juli, als alt Bundesrat Christoph Blocher zwölf Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Amt sein Ruhegehalt beziehen wollte. Dieses beträgt insgesamt 2.7 Millionen Franken.

Bundesrat hatte schon zugestimmt

Der Bundesrat hat Blochers Anspruch bereits bestätigt, musste aber noch die Meinung der Finanzdelegation von von National- und Ständerat einholen.

Und diese findet klare Worte: Die Auslegung des Gesetzes und der Verordnung gebe keine Anhaltspunkte für einen Anspruch auf eine rückwirkende Auszahlung, schreibt die Finanzdelegation in einer Mitteilung. Sie empfiehlt dem Bundesrat daher, auf eine rückwirkende Ausrichtung von Ruhegehältern zu verzichten.

Präjudiz könnte geschaffen werden

Würde ein rückwirkender Anspruch auf ein Ruhegehalt im Einzelfall bejaht, hätte dies eine präjudizielle Wirkung für alle Magistratspersonen. Zudem käme dies dem Bezug eines angesparten Kapitals, wie dies heute im Bereich der Altersvorsorge möglich ist, gleich, heisst es weiter. Das entspreche weder dem Willen des Gesetzgebers noch der Rechtsnatur des Ruhegehalts.

Bundesrat will Regeln nun anpassen

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Der Bundesrat will die Einforderung nicht bezogener Ruhegehälter für Mitglieder des Bundesrates und für die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, die ab 1. Juli 2020 im Amt sind, ausschliessen. Zudem will er dem Parlament gegebenenfalls eine Präzisierung der rechtlichen Bestimmungen vorlegen. Diesen Entscheid begrüsst Finanzdelegation.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle wird die Praxis rund ums zum Ruhegehalt für Magistratspersonen nun im Auftrag der Finanzdelegation näher anschauen. Das letzte Wort bezüglich Blochers Ruhegehalt hat aber der Bundesrat.

Tagesschau, 2.9.2020, 19:30 Uhr ; 

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