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Doch keine Rente für Blocher – Finanzdelegation legt Veto ein
Aus Tagesschau vom 02.09.2020.
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Blocher-Ruhegehalt Finanzdelegation sagt Nein zu Blochers Millionen-Forderung

  • Die Finanzdelegation spricht sich gegen eine rückwirkende Auszahlung von Ruhegehältern für Magistratspersonen aus.
  • Dies betrifft insbesondere alt Bundesrat Christoph Blocher, der erst 12 Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesrat einen Anspruch geltend gemacht hatte.
  • Der Bundesrat hatte Blochers Ruhegehalt bereits bewilligt. Nach dem Nein der Finanzdelegation geht er nochmals über die Bücher.

Bundesräte haben direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegehalt. Das ist Usus und eigentlich unbestritten. Unklar ist jedoch, wie lange der Anspruch auf dieses Ruhegehalt rückwirkend besteht.

Wozu das Ruhegehalt dient

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Im Gegensatz zu einer Rente einer Pensionskasse handelt es sich beim Ruhegehalt um eine Abgeltung für geleistete Dienste. Ein Ruhegehalt soll ein standesgemässes Leben nach dem Ausscheiden aus dem Amt ermöglichen, es ist keine berufliche Vorsorge in Form einer Versicherung.

Denn Gesetz und Verordnung enthalten keine Bestimmungen für den Fall, dass eine Magistratsperson ihren Anspruch auf die Auszahlung des Ruhegehalts nicht direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt geltend macht, sondern zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend beantragt.

Augenscheinlich wurde dieses Problem Anfang Juli, als alt Bundesrat Christoph Blocher zwölf Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Amt sein Ruhegehalt beziehen wollte. Dieses beträgt insgesamt 2.7 Millionen Franken.

Bundesrat hatte schon zugestimmt

Der Bundesrat hat Blochers Anspruch bereits bestätigt, musste aber noch die Meinung der Finanzdelegation von von National- und Ständerat einholen.

Und diese findet klare Worte: Die Auslegung des Gesetzes und der Verordnung gebe keine Anhaltspunkte für einen Anspruch auf eine rückwirkende Auszahlung, schreibt die Finanzdelegation in einer Mitteilung. Sie empfiehlt dem Bundesrat daher, auf eine rückwirkende Ausrichtung von Ruhegehältern zu verzichten.

Präjudiz könnte geschaffen werden

Würde ein rückwirkender Anspruch auf ein Ruhegehalt im Einzelfall bejaht, hätte dies eine präjudizielle Wirkung für alle Magistratspersonen. Zudem käme dies dem Bezug eines angesparten Kapitals, wie dies heute im Bereich der Altersvorsorge möglich ist, gleich, heisst es weiter. Das entspreche weder dem Willen des Gesetzgebers noch der Rechtsnatur des Ruhegehalts.

Bundesrat will Regeln nun anpassen

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Der Bundesrat will die Einforderung nicht bezogener Ruhegehälter für Mitglieder des Bundesrates und für die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, die ab 1. Juli 2020 im Amt sind, ausschliessen. Zudem will er dem Parlament gegebenenfalls eine Präzisierung der rechtlichen Bestimmungen vorlegen. Diesen Entscheid begrüsst Finanzdelegation.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle wird die Praxis rund ums zum Ruhegehalt für Magistratspersonen nun im Auftrag der Finanzdelegation näher anschauen. Das letzte Wort bezüglich Blochers Ruhegehalt hat aber der Bundesrat.

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Aus dem Archiv: Diskussion um Blochers Rentenforderung
Aus 10 vor 10 vom 06.07.2020.
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Tagesschau, 2.9.2020, 19:30 Uhr;

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79 Kommentare

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  • Kommentar von Thomas F. Koch  (dopp.ex)
    Wie hätte der Geschäftsmann Blocher reagiert, wenn jemand erst sagte, ich entwickle eine Produkt gegen ein fixes Gehalt und verzichte auf die Provision der Gewinne, die aus dem Handel mit diesem Produkt. 12 Jahre später kommt diese Person zu Blocher und sagt, es gefällt mir nicht, die sich die Firma entwickelt hat, ich will jetzt doch die volle Provision von 2.7 Mio CHF.
    Ich denke, der Geschäftsmann Blocher würde einen zum Teufel jagen und bis zur letzten Instanz klagen, v Zahlen zu müssen.
  • Kommentar von Franz NANNI  (Aetti)
    Voraussetzung:...ICH bin kein Blocher-Freund...

    Anmerkung: Waere es um einen anderen Altbundesrat gegangen... dann haette die Finanzdelegation wohl zugestimmt...

    Honi soit qui mal y pense
    1. Antwort von Albert Planta  (Plal)
      Warum sollte die Finanzdelegation bei einem anderen Bundesrat zu einem anderen Ergebnis kommen?
      Auch bei einem anderen Bundesrat , gleich welcher Couleur wäre die spätere Einforferung von freiwillig nicht bezogenen Gelder kein Ruhmesblatt.
    2. Antwort von Markus Rohner  (Mark53a)
      Es heisst Ruhegehalt. Die sachliche Begründung der FIKO ist richtig. Die Versachlichung ist unabhängig von Blocher endlich die richtige Ebene. Dass man einen Unterschied macht ob Blocher wie die anderen oder nicht ist von ihm herbeiprovoziert und spaltet die Meinungen in Fragen oder Blocher Freund und Gegner. Er ist halt ein Spaltpilz, der immer ein Sonderzügli fährt und alle durcheinanderwirbelt. Darum ist seine mögliche Entschädigung wohl eher ein Unruhegehalt.
  • Kommentar von Mireille Gast  (Mireio)
    Zum Glück ist Vernunft eingekehrt. Blocher hatte ausdrücklich auf das Geld verzichtet und nun überlegt er es sich plötzlich anders. Ich bezweifle, dass er so seine Unternehmen geführt hatte. Auch die Aussage, dass das Geld nicht dem Staates zukommen soll, ist bedenklich.
    1. Antwort von Max Wyss  (Pdfguru)
      Blocher ist muff, dass seine Partei bei den letzten Wahlen verloren hat, und dass die eidgenössischen Räte grüner und linker wurden.

      "Denen" will er das Geld nicht geben. Darum seine Forderung.