Darum geht es: Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gewährt künftig Zugang zum Dossier über den Nazi-Verbrecher Josef Mengele – «unter noch zu definierenden Auflagen». Aufgrund einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht hat er die rechtliche Ausgangslage neu beurteilt.
Hintergrund der neuen Haltung ist eine hängige Beschwerde gegen ein abgewiesenes Einsichtsgesuch, wie der NDB mitteilt. In diesem Rahmen habe er «verschiedene Abklärungen» getroffen und sei zum Schluss gekommen, dass die Grundlage für die Einsicht gegeben ist.
Der «Todesengel von Auschwitz»: Josef Mengele war im Konzentrationslager Auschwitz für grausame medizinische Experimente verantwortlich und unter dem Namen «Todesengel von Auschwitz» bekannt. Als SS-Lagerarzt schickte er Zehntausende in den Tod. Nach Kriegsende gelang ihm die Flucht nach Südamerika. Dort lebte er jahrzehntelang unbehelligt in Freiheit. 1979 ertrank er bei einem Badeunfall in Brasilien.
Die gesperrten Unterlagen: Gestellt hatte das Einsichtsgesuch der Historiker Gérard Wettstein, der zum berüchtigten Nazi-Arzt forscht – und auch zu seinen Aufenthalten in der Schweiz. 1956 machte Mengele mit seinem Sohn und seiner Partnerin Skiferien in Engelberg. Nun wollte Wettstein herausfinden, ob Mengele 1961 auch in Kloten/ZH war und ob die Schweizer Behörden den international zur Verhaftung ausgeschriebenen Kriegsverbrecher entkommen liessen, wie die NZZ berichtet. Aufschluss erhoffte sich Wettstein vom Mengele-Dossier im Bundesarchiv.
Die Forderung nach Akteneinsicht: Das Bundesarchiv respektive der NDB verweigerten Wettstein die Einsicht. Begründung: Die Akten seien aufgrund «öffentlicher Sicherheitsinteressen» und des «Persönlichkeitsschutzes Dritter» einer Schutzfrist bis 2071 unterstellt worden. Der Historiker reichte schliesslich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ein.
Von der Akteneinsicht erhofft sich Wettstein nun vor allem eines: Klarheit. «Es gibt so viele Mythen um Mengele – vor allem, was seinen möglichen Aufenthalt in der Schweiz im März 1961 angeht», sagt der Historiker gegenüber SRF. «Es muss endlich Schluss sein mit den Verschwörungstheorien, die zirkulieren.»
Die Einschätzung des Historikers: Ist die Freigabe der Akten nun ein Durchbruch für die Forschung? Der Historiker Sacha Zala, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte, meldet Zweifel an. Allzu oft würden «ängstliche Beamte» Automatismen aus Daten- oder Persönlichkeitsschutz anwenden, kritisiert Zala: «Ich gehe schwer davon aus, dass keine explosiven Neuigkeiten herauskommen.» Noch ist offen, welche Auflagen der NDB zur Einsicht der Akten machen wird. Möglich ist aber, dass viele Textstellen geschwärzt sein werden.
Solche «routinemässige Zensur» führe erst dazu, dass Verschwörungstheorien entstünden, sagt Zala: «Hätte man diese Akten gleich für die Forschung freigegeben, hätte es gar keinen Aufschrei gegeben.» Gemäss dem Bundesratsbeschluss von 2001 (siehe Kasten) sei «sonnenklar» gewesen, dass das Dossier frei zugänglich sein sollte. Historiker Wettstein glaubt abschliessend nicht, dass der NDB etwas vertuschen wollte: «Ich nehme an, es war Schlamperei und nicht Absicht.» Für Wettstein besteht die «Pointe» nämlich darin, «dass vom Bundesbeschluss von 2001 niemand Bescheid wusste.»