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Bundesgericht entscheidet Jugendlicher Terror-Verdächtiger darf in U-Haft gesetzt werden

  • Das Bundesgericht hat eine einmonatige Untersuchungshaft für einen Minderjährigen bestätigt, der beschuldigt wird, gegen das IS- und das Waffengesetz verstossen zu haben.
  • Die Genfer Jugendanwaltschaft hatte Ende Juni aufgrund eines Berichtes des Nachrichtendienstes des Bundes eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten eingeleitet.
  • Bei einer Hausdurchsuchung wurden drei Gaspistolen, zwei Messer, eine Machete, zwei Handys sowie Informatik-Geräte sichergestellt.

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Radikalisierung, Rekrutierung - Extremismus
aus Kontext vom 30.09.2019. Bild: imago / Peter Udo Maurer
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In den Unterlagen des Minderjährigen befand sich unter anderem eine Anleitung zum Bau einer Bombe. Die Auswertung des Computers ergab gemäss dem Urteil des Bundesgerichts, dass der junge Mann am Tag der Eröffnung der Strafuntersuchung im Internet zur terroristischen Attacke auf Muslime in Christchurch/Neuseeland recherchiert hatte.

Einfluss eines «Gurus»

Der bei seiner Verhaftung 17 Jahre und 8 Monate alte Schweizer sagte aus, nicht religiös zu sein. Er verneinte jegliche Verbindung zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Gemäss den Ausführungen des Bundesgerichts gab der junge Mann an, unter dem Einfluss eines «Gurus» gestanden zu haben. Dieser habe die Waffen bei ihm versteckt und seinen Computer benützt, wenn seine Familie nicht zu Hause gewesen sei.

Das Bundesgericht betont in seinem Urteil, dass bei Minderjährigen eine Untersuchungshaft von einem Monat vor einem Urteil die Ultima ratio sei. In diesem Fall erachtet es die Bedingungen dafür als erfüllt, da ein schwerer Tatverdacht und Verdunkelungsgefahr bestehe.

Der Beschuldigte ging vor seiner Verhaftung keiner Erwerbstätigkeit nach und besuchte auch keine Ausbildung. Er lebt zusammen mit seinen Geschwistern bei seiner Mutter.

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