Das Unglück: Ein Taucher stirbt im Sommer 2022 nach einem Tauchgang zu einem Schiffswrack in 98 Metern Tiefe in Italien. Nach wenigen Minuten beim Wrack tauchte er aus nicht geklärten Gründen innerhalb von sechs Minuten an die Oberfläche zurück. Seine Partner brauchten dafür zwei Stunden. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor. Oben angekommen konnte der Mann noch um Hilfe rufen und fiel anschliessend in Ohnmacht. Während des Helikopterfluges ins Spital verstarb er. Das schnelle Auftauchen hatte zu einer Schädigung der Lunge und einem dadurch verursachten Herz-Kreislauf-Stillstand geführt.
Der Gerichtsfall: Die Versicherung des Tauchers verweigerte der Witwe nach dessen Tod die Hinterlassensleistungen. Mit der Begründung, es liege kein Unfall vor. Die bisherige Rechtsprechung stützte das. Die Witwe erhob Einsprache bis vor Bundesgericht. Dieses urteilt nun anders: Bei extremen Tiefen wie rund 100 Metern würden massive Druckveränderungen auf den Körper wirken. Der sehr schnelle Aufstieg habe innerhalb weniger Minuten zu schweren Organschädigungen geführt. Anders als bei früheren Fällen mit deutlich geringerer Tauchtiefe sei dieses Ereignis ungewöhnlich und plötzlich. Im rechtlichen Sinn sei der Tauchgang somit als Unfall zu qualifizieren, so das Bundesgericht in seinem Urteil.
Die Folgen des Urteils: Der frühere Entscheid, dass die Versicherung rechtmässig die Hinterlassensleistungen verweigerte, wurde durch das Urteil nun aufgehoben. Nicht geprüft hat das Bundesgericht die Frage, ob der Tauchgang in dieser grossen Tiefe ein Wagnis gewesen sei. Ein Wagnis ist eine Handlung, bei der sich eine Person bewusst in eine besonders grosse Gefahr begibt. Tauchen ab einer Tiefe von 40 Metern gilt gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts als Wagnis. Bei einem Wagnis kann es zu Leistungskürzungen oder -verweigerungen kommen. Die Versicherung muss diesen Aspekt nun prüfen.
Das sagen die Taucher: Jürg Baumgartner, Geschäftsführer des Schweizer Unterwasser-Sport-Verbands SUSV, erklärt auf Anfrage von SRF, dass die mit Abstand häufigsten Ursachen für Zwischenfälle beim Tauchen keinen taucherischen Hintergrund hätten. So habe eine Herzschwäche wenig mit Tauchen zu tun. Passiere dies jedoch in 20 Metern Tiefe, sei die Brisanz eine ganz andere, da man jemanden zuerst an die Oberfläche bringen müsse, bevor man handeln könne. Häufig sei es auch der Aspekt Mensch: Fehleinschätzung, Selbstüberschätzung, fehlendes inneres Ohr, um auf sich zu hören, und Ähnliches. «Die Folge sind Stresssituationen bis Panik, die dann zu unkontrollierten Handlungen führen und in ein Problem münden», sagt Jürg Baumgartner. Technikfehler hingegen gebe es kaum. Und falls doch, sei ein technisches Problem auch eher die Folge von nicht korrekter Wartung.