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Bundesratsbeschluss Steigende Löhne und Preise: Bundesrat erhöht AHV- und IV-Renten

  • Der Bundesrat erhöht die AHV- und IV-Renten. 2021 steigt die monatliche Minimalrente um 10 Schweizer Franken, die Maximalrente um 20 Franken.
  • Auch die Beträge für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen werden erhöht.
  • Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen etwas höhere Mindestbeiträge. Für die obligatorische berufliche Vorsorge hat der Bundesrat ebenfalls Änderungen beschlossen.

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AHV-Beitragslücken können die Rente empfindlich drücken
aus Espresso vom 02.07.2020. Bild: Keystone
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Alle zwei Jahre prüft der Bundesrat, ob die Renten angepasst werden müssen. Zuletzt hat er sie 2019 erhöht. In den letzten zwei Jahren sind die Löhne und Preise so stark gestiegen, dass die Renten wiederum angepasst werden. Der Entscheid des Bundesrates beruht auf der Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Diese basiert auf dem sogenannten Mischindex, dem Mittel aus Preis- und Lohnindex.

Eine AHV/IV-Minimalrente beträgt neu 1195 Schweizer Franken pro Monat, die Maximalrente 2390 Schweizer Franken nach den Beschlüssen des Bundesrats vom Mittwoch. Auch die Beträge für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen wird erhöht. Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen ab 2021 etwas höhere Mindestbeiträge.

Die Kosten der Rentenerhöhungen belaufen sich auf insgesamt 441 Millionen Schweizer Franken. Davon entfallen 390 Millionen Schweizer Franken auf die AHV und 51 Millionen Schweizer Franken auf die IV.

Die angepassten Ergänzungsleistungen verursachen Zusatzkosten von 1.4 Millionen Schweizer Franken zulasten des Bundes und 0.8 Millionen Franken zulasten der Kantone.

Änderungen für die 2. und 3. Säule

Der Bundesrat hat auch Änderungen bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge beschlossen. Der Koordinationsabzug steigt von 24'885 auf 25'095 Schweizer Franken. Die Eintrittsschwelle beträgt neu 21'510 Schweizer Franken anstelle der aktuellen 21'330 Schweizer Franken.

In die Säule 3a können bis anhin 6826 Schweizer Franken einbezahlt werden. Dieser Betrag wird angepasst auf maximal 6883 Schweizer Franken. Wer keine 2. Säule hat, kann neu bis zu 34'416 Schweizer Franken einzahlen. Das Maximum heute beträgt 34'128 Schweizer Franken.

SRF 4 News, 14.10.2020, 12:00 Uhr;

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