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CO2-Abgabe und Emissionshandel Diese Massnahmen zum Klimaschutz gelten weiterhin

  • Trotz des Neins zum CO₂-Gesetz im vergangenen Jahr sollen einige unbestrittene Massnahmen zum Klimaschutz weiterhin gelten.
  • Der Bundesrat hat die Verlängerung dieser Massnahmen an seiner Sitzung am Mittwoch in Kraft gesetzt – rückwirkend auf Anfang Jahr.
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Aus dem Archiv: Glarus nimmt Klimaschutz in Verfassung auf
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 01.05.2022. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 23 Minuten 10 Sekunden.

Das Parlament hatte die Verlängerung der unbestrittenen Massnahmen zur Reduzierung des CO₂-Ausstosses im Dezember beschlossen. Damit können sich Unternehmen nun weiterhin von der CO₂-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich dazu verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.

Auch müssen die Importeure von Treibstoffen die CO₂-Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten weiterhin im In- und neu auch im Ausland ausgleichen. Verlängert werden die Vorgaben um drei Jahre.

Neu auch Speicherung von CO₂ im Boden

Die Massnahmen waren ursprünglich bis Ende 2021 befristet. Nach der Ablehnung des CO₂-Gesetzes im Juni wäre eine Regulierungslücke entstanden, hätte das Parlament nicht einige von ihnen bis 2024 verlängert. Im Herbst will der Bundesrat einen neuen Anlauf für die Revision des CO₂-Gesetzes vorlegen, das ab 2025 gelten soll.

Die revidierte CO₂-Verordnung lässt auch Klimaschutzprojekte zu, bei denen Kohlendioxid dauerhaft im Wald oder in Böden oder auch im Untergrund gespeichert und so gebunden wird. Und Flüge aus der Schweiz nach Grossbritannien sind ab dem nächsten Jahr wieder in das Emissionshandelssystem einbezogen, wie der Bundesrat mitteilt.

SRF 4 News, 04.05.2022, 12:00 Uhr;

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