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Kurz unmgebaut und schon ist der Suzuki Jimny ein Nutzfahrzeug mit kleinerer CO2-Busse
Aus Espresso vom 24.09.2020. Bild: Suzuki Presseportal
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CO2-Strafsteuern Bubentrickli? Der Suzuki Jimny verwandelt sich in Lieferwagen

Die hohen CO2-Strafsteuern machen die Autohersteller erfinderisch: Aus Personenwagen werden plötzlich Nutzfahrzeuge.

Bis Ende 2019 war der Suzuki Jimny ein ganz normales Auto. Dank seinem Vierrad-Antrieb ideal für schmale Bergstrassen. Doch der Motor des Jimny ist veraltet und alles andere als effizient. Entsprechend hoch ist sein CO2-Ausstoss und der Importeur muss dafür eine happige CO2-Steuer von rund 8000 Franken bezahlen. Dies unter anderem darum, weil der CO2-Grenzwert für Autos im Jahr 2020 auf 95 g/km reduziert wurde.

Nun berichtete «Blick», dass der Jimny ab Frühling 2021 in der Schweiz nicht mehr als Personenwagen, sondern als leichtes Nutzfahrzeug verkauft werden soll. Dazu wird kurzerhand der Kofferraum vergrössert, in dem keine Rücksitze und Sicherheitsgurten eingebaut werden. Fertig ist das Nutzfahrzeug.

Nutzfahrzeuge haben höhere CO2-Grenzwerte

Grundsätzlich sei eine Umwandlung in ein Nutzfahrzeug zulässig, sagt Christoph Schreyer, Leiter Energieeffizienter Verkehr beim Bundesamt für Energie. «Der Jimny muss in der EU als Nutzfahrzeug zugelassen sein, dann kann er auch in der Schweiz als solches verkauft werden.» Allerdings müssen die Voraussetzungen – keine Rücksitze – eingehalten werden.

Der Vorteil für Suzuki liegt damit auf der Hand: Nutzfahrzeuge haben einen viel höheren CO2-Grenzwert, was die CO2-Sanktionen angeht. Damit muss Suzuki viel weniger Busse bezahlen.

Suzuki Schweiz schreibt auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso»: «In unserer Funktion als Importeur der Marke Suzuki für die Schweiz haben wir keinerlei Einfluss auf Entscheide des Herstellers. Der Hersteller hat uns darüber informiert, dass der Jimny ab nächstem Jahr als Nutzfahrzeug produziert und vertrieben wird. Was zu diesem Entscheid geführt hat, ist uns nicht bekannt.»

Wiedereinbau der Rücksitze ist nicht erlaubt

In der Vergangenheit habe es auch schon Fälle von anderen Autoherstellern gegeben, welche nach der Erstzulassung als Nutzfahrzeug die Rücksitze wieder eingebaut hätten. «Das ist aber ganz klar nicht erlaubt. Diese Verfahren dazu sind noch hängig», sagt Christoph Schreyer vom Bundesamt für Energie.

Espresso, 24.09.2020, 8.13 Uhr

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