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Corona-Erwerbsersatz Gekürzter Lohnersatz in Quarantäne: Das müssen Sie wissen

Wer aufgrund eines Kontakts mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne geschickt wird, erhält seit dem 8. Februar nur noch maximal sieben statt zehn Tage Lohnersatz. Was heisst das konkret für Betroffene?

Wie lange erhalte ich Lohn, wenn ich in Quarantäne muss? Wer nicht arbeiten kann, weil er von den Behörden in Quarantäne geschickt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf die sogenannte Corona-Erwerbsersatzentschädigung. Seit dem 8. Februar werden statt wie bisher zehn neu maximal sieben Taggelder ausbezahlt. Das hat der Bundesrat in einer Anpassung der entsprechenden Verordnung festgelegt. Die Quarantäne kann neu mit einem negativen Testergebnis am siebten Tag aufgehoben werden.

Diese Taggelder müssen die Betroffenen wie bisher selber mittels Formular bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragen, sofern der Arbeitgeber den Lohn nicht weiterzahlt. In diesem Fall werden die Taggelder direkt an die Arbeitgeber bezahlt. Wer nicht krank ist und seiner Arbeit im Homeoffice nachgehen kann, bekommt keine Taggelder. Selbstständige beantragen die Entschädigung ebenfalls bei ihrer Ausgleichskasse.

Wie berechnet sich die Höhe des Corona-Taggelds?

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Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung beträgt 80 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Den Höchstbetrag erreichen Angestellte mit einem Monatslohn von 7350 Franken (7350 x 0.8 / 30 Tage= 196 Franken/Tag), respektive Selbstständige mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von 88'200 Franken (88'200 x 0.8 / 360 Tage = 196 Franken/Tag).

Wie kann die Quarantäne auf sieben Tage verkürzt werden? Wer am siebten Tag einen negativen Test vorweist (Schnelltest oder PCR) kann vom zuständigen Amt seines Wohnkantons vorzeitig aus der Quarantäne entlassen werden. Die Betroffenen müssen diesen Test selber bezahlen. Der Termin für einen Test kann bei einem Testzentrum vorab gebucht werden, das Resultat eines Schnelltests erhält man innerhalb 30 Minuten. Bis zum Ende der ursprünglich angeordneten Quarantäne muss aber überall der Mindestabstand eingehalten werde. Ausserhalb der eigenen Wohnung muss so lange auch immer eine Maske getragen werden.

Was bezweckt der Bundesrat mit der Verkürzung der Entschädigung? Der Bundesrat hat dazu keine konkreten Angaben gemacht. Naheliegend ist aber, dass die Betroffenen motiviert werden sollen, sich nach sieben Tagen testen zu lassen, um die Quarantäne zu verkürzen. Für Arbeitgeber besteht so allenfalls ein Anreiz, sich an den Kosten dieses Tests zu beteiligen.

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Aus dem Archiv: Die neuen Massnahmen zur Eindämmung von Corona
Aus Tagesschau vom 27.01.2021.
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Ich muss mehr als sieben Tage in die Quarantäne. Wer bezahlt den Lohn ab dem siebten Tag? Nach sieben Taggeldern besteht kein Anspruch mehr auf Entschädigung durch den Bund. Wer also mehr als sieben Tage in Quarantäne muss und sich am siebten Tag nicht testen lässt, muss sich mit seinem Arbeitgeber arrangieren. Arbeitsrechtlich dürfte es eine Absenz von der Arbeit sein, für die der Arbeitgeber keinen Lohn schuldet.

Gilt die neue verkürzte Entschädigungsdauer auch für positiv Getestete? Nein, wer positiv getestet wird, muss sich in Isolation begeben. Dies wird wie ein Krankheitsfall betrachtet, es besteht kein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Wer in der Quarantäne positiv getestet wird, muss ebenfalls für zehn Tage ab Testdatum in Isolation und erhält für diese Zeit denselben Lohn wie im Krankheitsfall.

SRF 4 News, 08.02.2021, 05:00 Uhr

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