Zum Beispiel Einkaufen im Internet: Das könnte für blinde und sehbehinderte Menschen viel einfacher sein, als wenn sie physisch in einen Laden gehen müssen. Das Problem: Die Mehrheit der Onlineshops sei nicht barrierefrei konzipiert, sagt Roland Studer, der Präsident des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes: «Wir müssen die Produkte finden und sie in den Warenkorb legen – und dann auch bezahlen können. Das funktioniert bei weitem nicht bei allen Onlineshops.»
Es ist schlicht so, dass man nicht daran denkt.
Dass viele dieser Shops und Apps derzeit nicht barrierefrei sind, sei aber kein böser Wille der Betreiber, sagt Studer: «Es ist schlicht so, dass man nicht daran denkt.»
Gerade deswegen sei es wichtig, die Unternehmen für dieses Thema zu sensibilisieren – der Verband hat deshalb letzte Woche eine neue Kampagne lanciert . Die Kampagne richtet sich auch an die Politik – und dort hat das Thema jetzt auch Fahrt aufgenommen.
Überarbeitung des Gesetzes für Behindertengleichstellung
Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat auf eine Motion des grünen Nationalrats Gerhard Andrey geantwortet. Dieser hatte in seiner Motion verlangt, dass der Bundesrat künftig auch private Firmen stärker in die Pflicht nehmen soll. In seiner Antwort schreibt der Bundesrat nun, er sei aktuell daran, das Behindertengleichstellungsgesetz zu überarbeiten – und einer der zentralen Aspekte dabei sei der digitale Zugang im Privatsektor.
Ich erwarte grundsätzlich, dass stark frequentierte Internetseiten so barrierefrei sein müssen wie möglich.
Gerhard Andrey zeigt sich darüber erfreut – sagt aber auch: «Für mich ist das eigentlich eine Selbstverständlichkeit, in einem digitalen Zeitalter diese Hürden abzubauen.» Alle Menschen sollten sich im digitalen Raum sinnvoll bewegen können.
Nicht alle Anbieter gleich in der Pflicht
Aus seiner Sicht müsse man aber auch nicht an alle Firmen die gleichen Anforderungen stellen: «Ich erwarte grundsätzlich, dass stark frequentierte Internetseiten so barrierefrei sein müssen wie möglich.» Hingegen müsse man auch nicht von «jedem hinterletzten Verein» höchste Barrierefreiheit verlangen.
Der Bundesrat arbeitet nun seinen Vorschlag zur Gesetzesrevision aus – der Entwurf soll noch in diesem Jahr vorliegen.